Auch Handwerksbetriebe sollen wie Stadtwerke, Energieversorger und Bürger an der Wärmeplanung beteiligt werden.

Auch Handwerksbetriebe sollen wie Stadtwerke, Energieversorger und Bürger an der Wärmeplanung beteiligt werden. (Foto: © Andrei Merkulov /123RF.com)

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Wärmeplanung: Landesregierung legt Gesetzentwurf vor

Handwerkspolitik

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Gemeinden verantwortlich für die Aufstellung einer Wärmeplanung sind.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Ziel, das Land NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Um die Energie- und Wärmewende voranzubringen, hat sie nun den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Gemeinden eigene Wärmepläne erstellen, um Investitionssicherheit für eine klimagerechte Wärmeversorgung zu geben.

Außerdem sollen Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der zukünftigen Wärmeversorgung im Mittelpunkt stehen. "Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit", verspricht die Regierung. Auch Handwerksbetriebe sollen wie Stadtwerke, Energieversorger und Bürger an der Wärmeplanung beteiligt werden.

Landesregierung unterstützt Gemeinden bei Wärmewende

Die Landesregierung will die Pläne im Rahmen der Konnexität finanzieren und die Gemeinden unterstützen: Das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW soll die Gemeinden beraten und es einen zusätzlichen Leitfaden zum Landesgesetz erstellen. Zudem werden Daten über das Wärmekataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen kostenfrei bereitgestellt.

Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz setzt das Land NRW die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes um. Zentrale Elemente sind:

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  • Die 396 Gemeinden in NRW erhalten die Möglichkeit, individuelle Wärmepläne eigenverantwortlich zu erstellen.
  • Nutzung der Länderöffnungsklauseln: NRW nutzt die Möglichkeiten des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden. Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung umfangreich ermöglicht.
  • Sicherung von Qualität und Transparenz der Wärmepläne: das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wird regelmäßige Monitoringberichte zum Stand der Kommunalen Wärmeplanung in NRW erstellen.
  • Digitalisierung und Datenmanagement: der Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land wird vollständig elektronisch erfolgen.
  • Finanzierung: das Land deckt die Kosten der Erstellung der Wärmepläne ab. Die konkrete Höhe der Zahlungen für die Erstaufstellung der Wärmepläne sind im Gesetz festgelegt.

Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045

"Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz legen wir die Grundlage für den nachhaltigen Umbau unserer Wärmeversorgung", sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne). "Dabei stellen wir unsere Gemeinden als strategische Planer ins Zentrum der Wärmewende. Die Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten und die relevanten Akteure sind hierbei von unschätzbarem Wert." 

Die Regierung habe den Gesetzentwurf einem Praxis-Check unterzogen und ihn mit Gemeinden diskutiert. "Gemeinsam wollen wir das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreichen. Das sind wir nicht nur den nachfolgenden Generationen schuldig, das spart auch Geld für Klimaschäden und Klimaanpassung und ermöglicht neue Wertschöpfung."

Quelle: MWIKE

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Text: / handwerksblatt.de

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