Die Krise im Baugewerbe war ein großes Thema bei der UVH-Mitgliederversammlung.

Die Krise im Baugewerbe war ein großes Thema bei der UVH-Mitgliederversammlung. (Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com)

Vorlesen:

Verunsicherung im NRW-Handwerk

Handwerkspolitik

Bei der Mitgliederversammlung des Unternehmerverbands Handwerk NRW wurde deutlich, dass die Betriebe mit den Folgen verschiedener Krisen zu kämpfen haben. Dabei gebe es verschiedene Herausforderungen zu meistern.

Die Lage im nordrhein-westfälischen Handwerk habe sich gravierend verändert. Die Verunsicherung sei groß, besonders in der Baubranche, berichtete Rüdiger Otto bei der Mitgliederversammlung des Unternehmerverbands Handwerk NRW (UVH). Hier habe es einen Einbruch der Baugenehmigungen gegeben, das sei eine Belastung für viele Betriebe. Die beim Wohnungsbaugipfel auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen könnten nur ein erster Ansatz sein. "Wenn Sie mich fragen, kann man damit nicht zufrieden sein", so der UVH-Präsident. Hier müssten die Handwerksorganisationen "zeitnah Signale setzen, damit es weiter vorangeht".

Besondere Herausforderungen für die Betriebe im Handwerks seien auch die Tarifpolitik, Fachkräftesituation und Bürokratiebelastung. Die Tarifverhandlungen seien angesichts der stark gestiegenen Verbraucherpreise schwierig. Die Forderungen der Gewerkschaften nach Lohn- und Gehaltserhöhungen, die sich an der Inflation orientieren, setze die Unternehmen, die schon mit den explodierenden Energiekosten zu kämpfen haben, zusätzlich unter Druck. Der Forderung nach einer Viertagewoche erteilte Otto eine "klare Absage".

Lob für Einführung der Meisterprämie

Abgelehnt werde auch der Plan des Arbeitsministeriums zur Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung. "Wir fordern hier von der Bundesregierung, dass eine bürokratiearme und mittelstandsgerechte Lösung im Interesse der Betriebe gefunden wird." Mit Blick auf den Fachkräftemangel begrüßte Otto die Einführung der Meisterprämie in NRW. Otto forderte zusätzlich eine Berufsorientierung, bei der das Handwerk "nicht mehr vernachlässigt wird", besonders an Gymnasien. Denn es gelte den schlechten Ruf des Handwerks bei Lehrern und Eltern zu verbessern.

Rüdiger Otto, Jörg Dittrich, UVH-Vizepräsident Jörg von Polheim und Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers Foto: © UVHRüdiger Otto, Jörg Dittrich, UVH-Vizepräsident Jörg von Polheim und Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers Foto: © UVH

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Entbürokratisierung sei wegen der schon sehr hohen Belastung in diesem Bereich eines der wichtigsten mittelstandspolitischen Gestaltungsaufgaben der Zukunft. Otto: "Ich hoffe sehr, dass dazu von der Landesregierung in den nächsten Jahren weitere gute Impulse ausgehen." Ein gutes Zeichen wäre die Einführung der kleinen Bauvorlagenberechtigung für Meister des Maurer-, Betonbauer-, und Stahlbetonbauerhandwerks sowie des Zimmererhandwerks. Hier sei die Landesregierung mit der Novelle der Landesbauordnung auf einem guten Weg.

Landesbauordnung wird überarbeitet

Daniel Sieveke, Staatssekretär im NRW-Bauministerium, kündigte die baldige Verabschiedung der neuen Bauordnung an, in der die geforderte Vorlagenberechtigung und "klarere rechtliche Regelungen" enthalten seien. Grundvoraussetzung für eine bessere Baukonjunktur seien Planbarkeit und Vertrauen. Hier tue die Regierung in NRW alles, was in ihrer Macht steht, um die richtigen Weichen für Entlastungen für Betriebe und Bürger zu stellen. Ein Beispiel dafür sei die öffentliche Wohnraumförderung mit einem Volumen von neun Milliarden Euro über die gesamte Legislaturperiode. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer werde es aber nicht geben.

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), bat um Verständnis, dass sich die Aufmerksamkeit des ZDH derzeit besonders auf das Baugewerbe richte. Er betonte, dass das Handwerk nicht nur aus dem Bau bestehe, dieser aber eine Schlüsselrolle einnehme, weil über die Hälfte der Betriebe des Handwerks damit verbunden seien. Auch er kritisierte das Maßnahmenpaket für die Baubranche als zu wenig konkret. Einiges sei bereits umgesetzt, für anderes fehlten aber die Termine und Zuständigkeiten. Bei manchen Punkten gelte es, die Landesregierungen mit in die Pflicht zu nehmen. Dittrich wies darauf hin, dass die zurückgehenden Baugenehmigungen ein Problem seien, aber "der wesentlich dramatischere Fakt" sei, dass die Baufinanzierungen so stark eingebrochen seien.

Schwung für die Berufsbildung

Der Fachkräftemangel im Handwerk schwebe über allem. Dies sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. "Deswegen müssen wir hier an allen Schrauben drehen." Dittrich forderte einen Dreiklang, um der beruflichen Bildung "mehr Schwung" zu verleihen. Es gehe weiterhin um das Image der Handwerksberufe. Bei Lehrern, Eltern und Jugendlichen würde immer noch in erster Linie das Abitur und ein sich daran anschließendes Studium mit beruflichem Erfolg verbunden. Das müsse sich ändern. Auch auf politischer Ebene müsse es mehr um eine Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung gehen, etwa bei der Finanzierung der Bildungszentren. Drittens müsse das Handwerk trotz aller Krisen selbstbewusst auftreten, um junge Menschen anzuziehen.

BeschlussDie UVH-Mitgliederversammlung hat einen Beschluss zum Thema Arbeitszeiterfassung verabschiedet. Hier der Wortlaut:

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Für Arbeitgeber, die nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, soll diese Verpflichtung nicht gelten. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten. Gerade im Gebäudereinigerhandwerk und in den Bau- und Ausbaugewerken, deren Beschäftigte außerhalb der eigenen Betriebsstätte tätig sind, stellen sich häufig juristisch und technisch nicht lösbare Probleme, die u.a. den Datenschutz und die Datenspeicherung betreffen. Oftmals verfügen die Betriebe auch nicht über elektronische Zeiterfassungssysteme und müssten hohe Kosten für Anschaffung, Einrichtung und Betrieb digitaler Terminals und mobiler Endgeräte tragen. Überwiegend ist auch die Akzeptanz der Beschäftigten gegenüber elektronischer Arbeitszeitüberwachung nicht gegeben. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022, das den Gesetzgeber zur Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet, hat den Arbeitgebern zwar auferlegt, die Arbeitszeit zu erfassen, nicht aber in welcher Form dies zu erfolgen hat. Eine händische Erfassung in Papierform muss deshalb ebenso weiter möglich sein wie eine kontrollfreie Handhabung der Vertrauensarbeitszeit. Auch die Möglichkeit, Aufzeichnungspflichten auf den Arbeitnehmer zu übertragen, muss erhalten bleiben, da diese der betrieblichen Praxis und dem Wunsch der Beschäftigten entspricht. Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) spricht sich bei der Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes ferner für die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit aus. In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Arbeitszeiterfassung im Interesse von kleineren und mittleren Betrieben bürokratiearm auszugestalten und mehr flexibles Arbeiten zu ermöglichen.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: