Zum Klimaschutzprogramm gehört auch die Steuerförderung von energetischen Gebäudesanierungen.

Zum Klimaschutzprogramm gehört auch die Steuerförderung von energetischen Gebäudesanierungen. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Sanierungen: Bundestag beschließt Steuerförderung

Handwerkspolitik

Der Bundestag hat die lange vom Handwerk geforderte steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Der ZDH hofft nun auf eine schnelle Einigung von Bund und Ländern.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Zu den enthaltenen Maßnahmen gehört die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen. "Mit der Zustimmung des Bundestages zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, damit eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor endlich wirksam wird", sagt Holger Schwannecke

Es sei nun dringend notwendig, dass sich Bund und Länder im anstehenden Vermittlungsverfahren rasch, einvernehmlich und in einer Weise einigen, die die Wirksamkeit des Instruments nicht konterkariert, so der Generalsekretär des Zentralverband des Deutschen Handwerks. "Dieser nunmehr dritte Anlauf zur Einführung einer steuerlichen Sanierungsförderung muss erfolgreich sein und darf nicht politischen Grabenkämpfen geopfert werden."

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Unbürokratische Ausgestaltung

Ein Scheitern des Instruments könnten sich weder der Bund noch die Länder leisten. Das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz sei vor allem durch seine unbürokratische Ausgestaltung attraktiv. "Zwar wäre es wünschenswert gewesen, die Förderung nicht allein für die Gebäudehülle und die Heizungstechnik vorzusehen, sondern auch für die Sanierung elektrischer Anlagen. Doch dürfte der vorgesehene progressionsunabhängige Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme einen wichtigen Anreiz für Gebäudeeigentümer darstellen, in eine energetische Sanierungen zu investieren."

Und die Förderlaufzeit von zehn Jahren entspricht dem richtigen Ziel, Förderinstrumente grundsätzlich langfristig auszurichten und damit verlässlich zu machen. "Unsere Betriebe können sich so auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.“

Text: / handwerksblatt.de