Das Bundesverkehrsministerium rechnet wegen der geänderten Mautregelungen mit Mehreinnahmen für die Staatskasse.

Das Bundesverkehrsministerium rechnet wegen der geänderten Mautregelungen mit Mehreinnahmen für die Staatskasse. (Foto: © Jrg Schiemann/123RF.com)

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Lkw-Maut: Ausweitung betrifft nicht das Handwerk

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Lkw-Maut beschlossen. Künftig werden Lkw ab 3,5 Tonnen mautpflichtig. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben bleiben aber von der Regelung ausgenommen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Er sieht vor, dass die Gebühren für Lkw ab Dezember dieses Jahres auch von der Höhe des CO2-Ausstoßes abhängen sollen. Geplant ist ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2. Damit errechnen sich die Mautsätzen künftig aus vier Kostenteilen, neben den CO2-Emissionen gehören dazu die Kosten der Infrastruktur, die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung. Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro von 2024 bis 2027.

Weitere 3,9 Milliarden Euro sollen in diesem Zeitraum durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Mautpflicht für Lkw ab 3,5 Tonnen ab Juli 2024 in die Staatskasse fließen. Für Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen soll die Mautpflicht aber nicht gelten. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung EU-Recht auf nationaler Ebene um. Die entsprechende Eurovignetten-Richtlinie gilt seit März 2022. Der europäische Gesetzgeber hatte den einzelnen Mitgliedstaaten darin die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen von Mautpflicht für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen.

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Unverhältnismäßige Mehrbelastung verhindert

Schon während des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene hatten Verbände des Handwerks immer wieder eine Ausnahme für Handwerkerfahrzeuge gefordert. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ist erleichtert, dass die Bundesregierung von ihrem Spielraum Gebrauch macht und eine entsprechende Ausnahme vorsieht. "Wir haben immer gefordert, dass die Mautausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. Das Kabinett hat diese Handwerkerausnahme nun bestätigt und so eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Laut ZDB hätte eine Ausweitung der Mautpflicht auch auf Handwerkerfahrzeuge das Bauen weiter verteuert. "Allein mit Blick auf den Wohnraumbedarf wäre die finanzielle Mehrbelastung des Baugewerbes fatal gewesen, denn fast 85 Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden von baugewerblichen Unternehmen gebaut“, so Pakleppa. Er hofft, dass die Handwerkerausnahme von der Maut auch im parlamentarischen Verfahren bestätigt wird. Er fordert: "Die Handwerkerausnahme muss bleiben!"

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Text: / handwerksblatt.de

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