Künftig sollen neben Daten zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen auch Daten zu den Baubeginnen erhoben werden.

Künftig sollen neben Daten zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen auch Daten zu den Baubeginnen erhoben werden. (Foto: © ugde/123RF.com)

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Bundeskabinett beschließt Modernisierung der Hochbaustatistik

Das Bundeskabinett hat die Modernisierung der Hochbaustatistik beschlossen. Das Baugewerbe begrüßt das und hofft auf eine schnelle Umsetzung.

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Hochbaustatistikgesetz zu ändern, um die Datengrundlage deutlich zu verbessern. Sie ist nach eigener Aussage auf verlässliche und zeitnahe Informationen zur Bautätigkeit angewiesen, um politische Entscheidungen zu treffen und zu evaluieren. Das betreffe besonders die Wohnungs- und Konjunkturpolitik. Außerdem seien die Daten für die Wohnungs- und Bauwirtschaft und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung relevant.

Künftig sollen neben Daten zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen auch Daten zu den Baubeginnen erhoben werden. Die Analysemöglichkeiten sollen durch den Aufbau eines neuen zentralen Auswertungssystems verbessert werden. Gleichzeitig soll die Hochbaustatistik modernisiert werden: Digitale, medienbruchfreie Meldewege und die primäre Nutzung von Verwaltungsdaten (Once-only-Prinzip) sollen zum Standard in den Erhebungen zur Bautätigkeit werden.

Spürbare Bürokratieentlastung

"Statt nicht-offizieller Prognosen verschiedenster Interessengruppen gibt es künftig vierteljährlich valide Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau. Zudem können nun erstmals präzise Aussagen darüber getroffen werden, wie sich die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau entwickelt. Mit der Modernisierung der Hochbaustatistik unterstützen wir die Wohnungs- und Bauwirtschaft in ihren Planungen und erhalten zudem die Möglichkeit, bei Schwankungen bei den Fertigstellungszahlen kurzfristig reagieren zu können", sagt Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

Mit der Reform sollen Wirtschaft und Bürger von einer spürbaren Bürokratieentlastung profitieren. Das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten. Nach einer Datenerhebungsphase im Jahr 2025 sollen erstmals im Jahr 2026 die neuen vierteljährlichen Indizes veröffentlicht werden. "Es ist wichtig, dass es in Zukunft bessere und schnellere Informationen zum Baugeschehen gibt. Wir hatten uns bereits im Rahmen der parlamentarischen Anhörung für die Modernisierung des Hochbaustatistikgesetzes ausgesprochen" so der Kommentar von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

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Bessere Transparenz durch Zwischenberichte

"Bisher wurden zum Beispiel die Baufertigstellungen nur einmal im Jahr erfasst und erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht. Zudem wird aktuell zwischen der Baugenehmigung und der Baufertigstellung mit Ausnahme der Rohbaufertigstellung im Rahmen der Erfassung des jährlichen Bauüberhangs kein Zwischenstand zur Bautätigkeit erhoben. Es bleibt damit zu lange unklar, inwieweit politischer Handlungsbedarf zu den investiven Rahmenbedingungen erforderlich ist, beziehungsweise wie und ob politisch ergriffene Maßnahmen wirken." 

Der ZDB rechnet damit, dass die erhöhte Frequenz der Baufertigstellungsstatistik zusammen mit der Erhebung der Baubeginne und den neuen Merkmalen zur sozialen Wohnraumförderung das Monitoring des Wohnungsmarktes verbessert. "Private Bauherren, gewerbliche Investoren und die öffentliche Hand werden auch nicht mit neuer Bürokratie belastet, da ausschließlich Verwaltungsdaten nach dem Once-only-Prinzip genutzt werden. Wir plädieren dafür, das Projekt engagiert umzusetzen."

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Text: / handwerksblatt.de

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