Verlustrücktrag: Handwerk enttäuscht vom Koalitionsbeschluss
Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Verdopplung des Verlustrücktrags geeinigt. Dies sei nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht, sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Für die Liquiditätssicherung der Betriebe sei der Beschluss keine große Hilfe.
Die Koalition hat weitere Corona-Hilfen beschlossen. Dazu gehören Maßnahmen für Familien (150 Euro Kinderbonus), Geringverdiener (erleichterter Zugang zur Grundsicherung) und Hartz-IV-Empfänger (Sonderzahlung von 150 Euro). Für Speisen in Restaurants und Cafés soll der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent länger gelten – nicht nur bis Mitte dieses Jahres, sondern bis Ende 2022. Außerdem wird der Verlustrücktrag verdoppelt. Betriebe können so pandemiebedingte Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechenen und Steuern sparen.
Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Schuering"Vordergründig ist es zunächst eine gute Nachricht, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, den steuerlichen Verlustrücktrag zu verdoppeln. Allerdings ist der Beschluss nur halbherzig und angesichts der riesigen unverschuldeten Liquiditätsprobleme unserer Betriebe in keiner Weise weitreichend genug", so die deutliche Kritik des Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer. Für die Liquiditätssicherung der Betriebe sei das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Beschluss nicht mittelstandsgerecht
"Es wurde nur der Betrag des Verlustrücktrags temporär erhöht, aber leider nicht der Rücktragszeitraum verlängert: Das geht an den Bedürfnissen des Mittelstands vorbei", betont Wollseifer. Er hätte sich eine Ausweitung der Verlustrechnung auf zwei bis drei Jahre gewünscht, denn bei vielen Betrieben bestehe "echter Bedarf" für eine Verbesserung. Sie machten nämlich in erster Linie wegen der Lockdown-Beschränkungen weiter Verluste.
Der geforderte verlängerte Zeitraum für die Verlustverrechnung würde zielgenau den Unternehmen helfen, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten und ihre Gewinne in Deutschland versteuert haben. Dem Staat entgingen dabei nur wenig Einnahmen. Wollseifer: "Eine Ausweitung des Verlustrücktrags würde die Steuereinnahmen zwar zunächst reduzieren, der ganz überwiegende Teil würde in den Folgejahren aber wieder in die Kassen über die Steuerzahlungen unserer Betriebe zurückfließen."
Liquidität sichern
Für die Betriebe wäre das eine spürbare Entlastung, "weil bei ihnen so schnell Liquidität zufließen würde". Damit ließen sich in der derzeit problematischen Liquiditätslage vieler Betriebe eine Insolvenz durch Überschuldung oder Illiquidität abwenden und so viele Arbeitsplätze und damit verbundene öffentliche Einnahmen retten. "Insofern ist es unverständlich und ärgerlich, dass diese Chance erneut nicht in dem Umfang genutzt worden ist, der der aktuellen Pandemielage angemessen gewesen wäre."
Quelle: ZDH
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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