Gesetzesnovelle: Schnelleres Bauen dank Digitalisierung
Das Bauen und Planen von Gebäuden soll künftig dank Digitalisierung schneller gehen. Bauleitpläne sollen so zügiger genehmigt und geändert werden können. Der Bundestag hat die BauGB-Digitalisierungsnovelle verabschiedet.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, die sogenannte "BauGB-Digitalisierungsnovelle", verabschiedet. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen dadurch schneller werden. Private und staatliche Investitionen können "unkomplizierter umgesetzt werden", meldet das Bundesbauministerium, indem Bauleitplanverfahren gestrafft werden.
Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärte, dass mit dem Gesetz das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich werde. Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen könnten schneller errichtet werden. Das sei für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung, so die Ministerin.
"Wichtig ist mir aber auch die Wiederaufbauklausel, die es Menschen nach einem Katastrophenfall ermöglicht, schneller mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser und der lebenswichtigen Einrichtungen beginnen zu können. Und ich freue mich, dass wir dabei helfen können, dass weitere Wind- und Sonnenenergie-Anlagen gebaut werden. Dies hilft uns beim Ausbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung", betonte Geywitz.
Die Änderungen des Gesetzes im Detail:
- Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
- Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
- Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft.
- Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
- Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
- Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.
Quelle: Bundesbauministerium
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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