Der Hauptsitz der Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam

Der Hauptsitz der Investitionsbank des Landes Brandenburg in Potsdam (Foto: © Dr. Frank Rothe Metawell GmbH)

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Fördermittel für das märkische Handwerk

Handwerkspolitik

Welche Schwerpunkte die neue Landesregierung in ihrer Förderpolitik ­setzen wird, zeichnet sich noch nicht ab. Aber einige Förderprogramme, die zum Teil 2024 gestartet wurden, stehen dem Handwerk zur Verfügung.

Die Förderthemen reichen von der Meistergründung bis zur Digitalisierung im Unternehmen. Eine Auswahl:

Meistergründungsprämie Brandenburg


Das Land Brandenburg hat 2024 die Meistergründungsprämie bis Ende 2026 verlängert. Profitieren können davon Handwerksmeister und -meisterinnen, die einen Handwerksbetrieb gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder sich an einem Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen möchten.

In der ersten Stufe der Förderung beträgt die einmalige Basisförderung bis zu 12.000 Euro in Form eines Zuschusses. Zudem kann eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung erfolgen, wenn eine entsprechende Arbeits- oder Ausbildungsstelle geschaffen wird. Hier beträgt der Zuschuss 5.000 Euro bzw. 7.000 Euro bei der Besetzung mit einer Bewerberin. Vor der Einreichung eines Antrags für die Basisförderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) muss die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer eingeholt werden und eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme durchgeführt werden. Mehr Informationen!

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital


Handwerksbetriebe im Land Brandenburg werden mit diesem Förderprogramm bei ihren Digitalisierungsvorhaben unterstützt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung, Projekte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen sowie zur Digitalisierung in der Produktion. Darüber hinaus wird auch die Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit der Digitalisierung finanziell unterstützt. Bei der Implementierung von innovativen Technologien können die Fördermittel für projektbezogene Personalausgaben, Investitionen in Instrumente und Ausrüstung und in projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Die Zuwendung erfolgt mit einem Höchstfördersatz von 50 Prozent als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderanträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Ein Erstgespräch mit den Mitarbeitenden der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH ist Voraussetzung für die Antragstellung. Mehr Informationen!

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Brandenburger-Kredit Mikro


Die Gründungsfinanzierung eines Handwerksbetriebs lässt sich oft schon mit einem Kleinkredit bewerkstelligen. Dieses Segment wird von Geschäftsbanken aber nicht immer bedient. Deshalb hat die ILB 2024 mit dem Brandenburg-Kredit Mikro ein Darlehensprogramm insbesondere für Kleinstunternehmer aufgelegt. Es ermöglicht Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro mit tilgungsfreier Anlaufzeit (bis zu 6 Monate) bei einer Laufzeit bis zu fünf Jahren. Die ILB finanziert mit diesem Programm betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel. Die Laufzeit des Programms ist bis Ende 2030 vorgesehen. Mehr Informationen!

Brandenburg GO

Das Programm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es gewährt zinsverbilligte Darlehen zwischen 25.000 und 250.000 Euro. Die Darlehen sind mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert.

Das Darlehen kann für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie für eine Übernahme oder Beteiligung an Unternehmen verwendet werden. Der Förderantrag für das Programm Brandenburg GO ist vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank und die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH bei der ILB einzureichen. 

Weiterbildungsrichtlinien 2022

Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2022 unterstützt Brandenburg Qualifizierungsmaßnahmen in Unternehmen. Beim Bildungscheck für Beschäftigte beträgt der Zuschuss 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Die Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Beim Programmpunkt Weiterbildung können die Betriebe zweimal im Jahr Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben fördern lassen. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro je Antrag. Werden die Weiterbildungsmaßnahmen im Zuge von Erweiterungen oder Umstrukturierungen nötig, sind Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen von bis zu 60 Prozent möglich. Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Sie sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Mehr Informationen!

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Text: / handwerksblatt.de

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