Die EU-Kommission will mit der Euro-7-Norm die Luftqualität in Städten verbessern.

Die EU-Kommission will mit der Euro-7-Norm die Luftqualität in Städten verbessern. (Foto: © awrangler/123RF.com)

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Euro-7-Norm: ZDK befürchtet hohe Mehrkosten für Fahrzeughersteller und Kfz-Betriebe

Handwerkspolitik

Ab Mitte 2025 soll bei Neuzulassungen von Pkw und kleinen Lieferwagen die Euro-7-Norm gelten. Bei schweren Nutzfahrzeugen ab Mitte 2027. Der ZDK hat große Bedenken.

Die Europäische Kommission hat den Straßenverkehr als die größte Quelle der Luftverschmutzung in Städten identifiziert. Für das Jahr 2018 schätzt sie die Zahl der vorzeitigen Todesfälle in Zusammenhang mit Luftverschmutzung auf etwa 70.000. Mit der neuen Norm will die Kommission die Luftqualität verbessern und damit dem dem Null-Schadstoff-Ziel aus dem Green Deal näherkommen.

"Die neuen Euro-7-Emissionsnormen stellen sicher, dass Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse unter realen Fahrbedingungen, die die Lage in Städten mit den größten Luftverschmutzungsproblemen besser widerspiegeln, wesentlich sauberer sind – und das über einen erheblich längeren Zeitraum", so die Kommission.

Einheitlichere und einfachere Regeln

Die neue Norm soll die bisher separaten Emissionsvorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie für Lastkraftwagen und Busse (Euro VI) ersetzen, zusammenfassen und vereinfachen. Laut Kommission sind die neuen Vorschriften kraftstoff- und technologieneutral. Für die vorgeschlagenen Grenzwerte soll es keine Rolle spielen, ob ein Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Strom oder alternativen Kraftstoffen betrieben wird.

Geplant ist, dass die Norm bei Neuzulassungen von Pkw und kleinen Lieferwagen ab 1. Juli 2025 verbindlich sein soll. Ab Juli 2027 sollen dann auch nur noch schwere Nutzfahrzeuge, die der Euro-7-Norm entsprechen neu zugelassen werden. Neben den Emissionen aus dem Auspuff werden auch Emissionen aus Bremsen und Reifen (Mikroplastik) und die Haltbarkeit der in den Elektrofahrzeugen eingebauten Batterien geregelt.

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Ziele der EU-Kommission

  • Verminderung der Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus allen Neufahrzeugen: ein breiteres Spektrum von Fahrbedingungen, die von den Emissionsprüfungen auf der Straße abgedeckt werden. In diesen werden sich die unterschiedlichen Bedingungen, denen Fahrzeuge in Europa typischerweise ausgesetzt sind, besser widerspiegeln; darunter beispielsweise Temperaturen von bis zu 45 Grad Celsius oder kurze Fahrten, die für die tägliche Fahrt zur Arbeit typisch sind.
  • Aktualisierung und Verschärfung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen: die Grenzwerte für Lastkraftwagen und Busse werden verschärft, während die niedrigsten geltenden Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nun unabhängig von dem Kraftstoff, mit dem das Fahrzeug betrieben wird, gelten. Mit den neuen Vorschriften werden auch Emissionsgrenzwerte für zuvor nicht regulierte Schadstoffe wie die Emission von Distickstoffoxid durch schwere Nutzfahrzeuge festgelegt.
  • Regulierung der Emissionen, die durch Bremsen und Reifen entstehen: die Euro-7-Normen werden die ersten weltweite Emissionsnormen sein, die über die Regulierung der Auspuffemissionen hinausgehen und zusätzliche Grenzwerte für die Partikelemissionen von Bremsen und Regeln für die Emission von Mikroplastik durch Reifen festlegen. Diese Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, auch für Elektrofahrzeuge.
  • Sicherstellung, dass Neufahrzeuge länger sauber bleiben: alle Fahrzeuge müssen die Vorschriften für einen längeren Zeitraum als bisher einhalten. Die Einhaltung der Vorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wird überprüft, bis diese Fahrzeuge 200.000 Kilometer erreichen und 10 Jahre alt sind. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Anforderungen an die Haltbarkeit nach den Euro-6/VI-Regeln (100.000 Kilometer und fünf Jahre). Ähnliche Änderungen werden an den Regeln für Busse und Lastkraftwagen vorgenommen.
  • Unterstützung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen: die neuen Vorschriften werden die Haltbarkeit der Batterien, die in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge eingebaut sind, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Elektrofahrzeuge zu stärken. So wird es auch seltener notwendig sein, die Batterien zu einem frühen Zeitpunkt in der Lebensdauer des Fahrzeugs zu ersetzen. Dadurch wird der Bedarf an neuen kritischen Rohstoffen, die für die Herstellung von Batterien erforderlich sind, verringert.
  • Umfassende Nutzung digitaler Möglichkeiten: Die Euro-7-Regeln werden sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht manipuliert werden und die Emissionen von den Behörden über Sensoren im Fahrzeug zur Messung der Emissionen während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs leicht kontrolliert werden können.
    Quelle: EU-Kommission

StellungnahmeHier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme des ZDK zu den Plänen der EU-Kommission.Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht bei der Detailgestaltung der Verordnung "dringenden Handlungsbedarf" und fordert Präzisierungen und Ergänzungen der Vorlage.  "Wir unterstützen das Ziel, ein ambitioniertes Emissionsniveau für Kraftfahrzeuge zu erreichen. Die technische Umsetzbarkeit darf jedoch weder für die Fahrzeughersteller noch für die Kfz-Betriebe zu hohen Mehrkosten führen, die dann in der Folge die individuelle Mobilität für viele Menschen verteuert", betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel.

Die Kommission verspricht, dass die Fahrzeuge durch die Euro-7-Vorschriften mit nur leicht steigenden Kosten erschwinglich bleiben. Sie schätzt die Kostensteigerung bei Autos auf weniger als ein Prozent des durchschnittlichen Fahrzeugpreises in der EU (90 bis 150 Euro pro Fahrzeug) und für Busse und Lastkraftwagen auf rund 2.600 Euro (etwa drei Prozent mehr bei kleinen Lastkraftwagen und knapp als 1,6 Prozent bei Kleinbussen). Außerdem ergebe die Folgenabschätzung, dass der Vorschlag "keine kostspieligen Änderungen bei der Motorenentwicklung" zur Folge hat.

Fairer Datenzugang

Konkret fordert der ZDK eine Erweiterung der Abgasuntersuchung. Die die im Fahrzeug integrierten Einrichtungen reichten nicht aus, um um überhöhte Emissionen an Fahrzeugen zu ermitteln. Außerdem empfiehlt der Verband, dass die Prüfung der Partikelzahl, die über den Auspuff emittiert wird, bei allen Fahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung vorgeschrieben wird. "Ergänzend sollte auch die für den Umweltschutz wesentliche, aber noch nicht vorgeschriebene SHED-Prüfung (Sealed Housing for Evaporative Determination) zur Messung von Verdunstungsemissionen vorgeschriebener Teil der AU werden.

Zusätzlich drängt der ZDK auf eine zügige Veröffentlichung der von der Kommission geplanten sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten noch in diesem Jahr. Ansonsten müsse die Euro 7-Verordnung den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten für Wartungs- und Reparaturzwecke aufnehmen. Denn die vorgeschlagenen Prüfungsanforderungen sind laut ZDK nur zu erfüllen, wenn Kfz-Werkstätten die Möglichkeit haben, vollumfänglich auf die Daten und Funktionen eines vernetzten Fahrzeuges zuzugreifen. 

E-Fuels nicht ausschließen

Schließlich müsse die Verwendung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) offengehalten werden. "Denn diese Kraftstoffe, die ausschließlich auf Grundlage nicht fossiler Quellen produziert werden, sind die einzige Möglichkeit, die CO2-Emissionen bereits zugelassener Kraftahrzeuge zu reduzieren." Sie könnten auch für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge eine Perspektive bieten, wenn transportabler grüner Strom für E-Fahrzeuge in bestimmten Regionen nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden könne.

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Text: / handwerksblatt.de