Maut: Handwerkerausnahme beantragen
Die Handwerkskammer Koblenz rät ihren Mitgliedsbetrieben, sich um die Beantragung einer Handwerkerausnahme für die neuen Mautvorschriften zu kümmern.
Laut Bundesfernstraßenmautgesetz sind ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr verwendet werden, mautpflichtig. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter Umständen davon befreit. Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug vom Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die für Leistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Ausnahme gilt für alle Berufe aus den Anlagen A und B der Handwerksordnung sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, die mit einem Handwerksberufs vergleichbar sind und auch für ausländische Handwerksbetriebe. Auf der Toll Collect-Website können Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme angemeldet werden.
Hintergrund Informationen rund zum Thema Maut gibt es online hier.
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Text:
HWK Koblenz /
handwerksblatt.de
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