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Die Frist für die Rückzahlung der Coronahilfen läuft am 30. September 2024 aus. Bis dahin müssen Schlussabrechnungen vorliegen. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)

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Frist: Schlussabrechnungen für Coronahilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist darauf hin, dass am 30. September die endgültig letzte Frist ausläuft.

Wie das Ministerium mitteilt, sehen es die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor, dass vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und gewährte Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert werden, wenn die Schlussabrechnungen nicht bis 30. September 2024 eingereicht sind. Dies gilt für Überbrückungs-, November und Dezemberhilfen. Wer den Termin verstreichen lässt, muss mit einer hohen Rückforderung rechnen.

Die Frist war in der Vergangenheit mehrfach verlängert worden. Rund ein Drittel der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen fehle bisher noch, so das Ministerium. Betriebe sollten daher sicherstellen, dass prüfende Dritte, meist also Steuerberater, alle Unterlagen vorliegen haben und die Schlussabrechnung fristgerecht eingereicht wird.

 

Hintergrund: Corona-Rückzahlungen Hintergrund Weitere Informationen dazu gibt es online hier sowie bei der Handwerkskammer-Betriebsberatung, E-Mail: beratung@hwk-koblenz.de oder Tel.: 0261 398251.

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Text: / handwerksblatt.de

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