Fachkundenachweis für viele Beautygeräte Pflicht
Seit Jahresbeginn gilt die neue Strahlenschutzverordnung NiSV im Kosmetiker-Handwerk. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten.
Manche Geräte dürfen Kosmetikerinnen und Kosmetiker seit 1. Januar 2023 nur noch mit Fachkundenachweis nutzen. Seit Jahresbeginn gilt die neue Strahlenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen – NiSV). Die Fachkundenachweise mussten Beauty-Experten, die diese Geräte nutzen, bis 31. Dezember 2022 erbringen. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung, Aus- oder Weiterbildung. Wer seit 1. Januar 2023 ohne Nachweis dasteht, darf die Geräte nicht betreiben oder riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro.
Fachkundenachweise sollten selbstständig an die zuständige Bezirksregierung nachgemeldet werden und sich auf die ursprüngliche Anzeige der Geräte beziehen. Dies betrifft Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, etwa zur dauerhaften Haarentfernung, Hochfrequenzgeräte, die zur Hautverjüngung oder Fettreduktion eingesetzt werden, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation oder Magnetfeldstimulation, Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, Ultraschallgeräte zur Fettreduktion, sowie Magnetresonanztomographen, die gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zu kosmetischen und nichtmedizinischen Zwecken am Menschen genutzt werden.
Hintergrund Hintergrund Weitere Informationen rund um die neue NiSV im Kosmetikerhandwerk gibt es online hier.
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Text:
Handwerkskammer Koblenz /
handwerksblatt.de
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