Wem das Geld fehlt, um seine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen zu lassen, kann seit dem 1. Dezember einen Zuschuss von bis zu 600 Euro beantragen.

Wem das Geld fehlt, um seine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen zu lassen, kann seit dem 1. Dezember einen Zuschuss von bis zu 600 Euro beantragen. (Foto: © toneteam/123RF.com)

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Zuschuss für die berufliche Anerkennung

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Wer ein geringes Einkommen hat, seinen im Ausland erlernten Beruf aber trotzdem anerkennen lassen möchte, kann seit dem 1. Dezember einen Zuschuss bekommen.

Bei im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen lässt sich prüfen, ob sie mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig sind. Dies geschieht im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens. Die Kosten dafür tragen allerdings die Anerkennungssuchenden. Fehlt ihnen dazu das Geld, können sie seit dem 1. Dezember einen Zuschuss von bis zu 600 Euro beantragen. Er muss nicht zurückgezahlt werden.

Gefördert werden die Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen, Gutachten, Gebühren und Auslagen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Qualifikationsanalysen sowie Fahrten im Inland im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden, so das Forschungsinstitut Berufliche Bildung (fbb). Vor allem Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, profitieren von der finanziellen Förderung.

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Das Forschungsinstitut für Berufliche Bildung erklärt, wie der Anerkennungszuschuss gewährt wird: "Anerkennungssuchende reichen den Antrag auf Kostenübernahme bei einer zuleitenden Stelle vor Ort ein." Das kann etwa eine Beratungsstelle im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" sein. "Die zuleitende Stelle leitet den Antrag auf Anerkennungszuschuss an die zentrale Förderstelle weiter." Dort werde die Förderfähigkeit geprüft. Bei einer positiven Entscheidung werde eine Förderzusage erteilt. Der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Anerkennungsverfahren) und die damit verbundenen Kosten sollen erst nach der Förderzusage angestoßen werden.

Weitere Informationen zum ZuschussDie flächendeckende Förderung von Anerkennungskosten soll nach Informationen des fbb ergänzend zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten in einem dreijährigen Projekt erprobt werden. Anträge auf Aufnahme in die Förderung können bis zum 30. September 2019 gestellt werden. Zuschüsse können bis zum 30. Juni 2020 ausgezahlt werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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