Wer muss worüber informiert werden? Eine kostenlose Broschüre des ZDH klärt auf.

Wer muss worüber informiert werden? Eine kostenlose Broschüre des ZDH klärt auf. (Foto: © Ion Chiosea/123RF.com)

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Leitfaden: Wer muss was wissen und wie informiere ich richtig?

Betriebsführung

Welche Pflichtangaben muss ich auf meiner Webseite machen? Wie lautet eine korrekte Widerrufsbelehrung? Diese und andere Fragen beantwortet eine kostenlose Broschüre des ZDH und gibt praktische Tipps.

Handwerkerinnen und Handwerker sind im betrieblichen Alltag verpflichtet, Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu geben. Einen praktischen Überblick darüber, wer wann und wie informiert werden muss, bietet die kostenlose Broschüre "Praxis Recht" des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Sie verlinkt zudem auf weiterführende Erklärungen und Mustervorlagen.

Grund ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt und die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird. Damit werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Produkte per Fernabsatz an Verbraucher verkaufen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen möglich.

Das Praxis Recht "Informationspflichten im geschäftlichen Alltag" wurde an die neue Rechtslage angepasst. Es enthält unter anderem aktuelle Informationen zu den Themen: 

  • Pflichtangaben auf Webseiten
  • Datenschutzhinweis
  • Impressum
  • Widerrufsrecht
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Preisangaben
  • Urlaubsansprüche
  • Arbeitsschutz

Praxis Recht  Das aktualisierte Praxis Recht  "Informationspflichten im geschäftlichen Alltag" kann > hier heruntergeladen werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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