Das Verfahren richtet sich gegen Verbände, die vor allem Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten repräsentieren.

Das Verfahren richtet sich gegen Verbände, die vor allem Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten repräsentieren. (Foto: © Michelle Loiselle/123RF.com)

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Gesundheitshandwerke: Kartellamt ermittelt gegen Hilfsmittel-Verbände

Mehrere Verbände aus dem Hilfsmittelbereich haben gemeinsam Preisaufschläge gegenüber Krankenkassen durchgesetzt. Sie repräsentieren vor allem Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten. Das Bundeskartellamt prüft nun ein Verbot.

Mehrere Verbände von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich haben gemeinsam einheitliche Preisaufschläge im Segment Reha und Pflege gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gefordert und teilweise durchgesetzt. Die Verbände haben sich unter der Bezeichnung "ARGE" organisiert und repräsentieren insbesondere Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten. Das Bundeskartellamt hat nach ersten Vorermittlungen ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die ARGE-Mitglieder eingeleitet.

Die in der ARGE zusammengeschlossenen Verbände von Leistungserbringern hätten mit Rundschreiben vom 7. September 2021 gegenüber mehreren Krankenkassen auf gestiegene Fracht-, Liefer- und Rohstoffkosten infolge der Corona-Pandemie hingewiesen. Zum Ausgleich forderten sie für die bestehenden Hilfsmittelverträge in den Bereichen Reha und Pflege einheitlich bestimmte Preisaufschläge. Gleichzeitig seien gegenüber den Krankenkassen Vertragskündigungen in Aussicht gestellt und teilweise auch ausgesprochen worden. Mehrere Krankenkassen hätten daraufhin Preiserhöhungen zugestimmt, um die Versorgung ihrer Versicherten wie bisher gewährleisten zu können.

Koordiniertes Vorgehen als kartellrechtlich verbotenes Verhalten

Unabhängig von der Frage, ob Preisanpassungen wegen gestiegener Lieferkosten im konkreten Einzelfall sachlich gerechtfertigt seien, könne das koordinierte Vorgehen der Anbieterseite sowie die gemeinsame pauschale Forderung einheitlicher Preiserhöhungen für unterschiedliche Hilfsmittel und Verträge ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten darstellen, erklärte das Bundeskartellamt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärte dazu: "Nach allem was wir derzeit wissen, könnte es sich bei der gemeinsamen Verhandlung von Preisaufschlägen im Rahmen der ARGE um kartellrechtlich verbotenes Verhalten handeln. Für Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen im Gesundheitswesen gelten zwar gewisse sozialrechtliche Sondervorschriften, die Ausnahmen vom Kartellverbot begründen können. Vieles deutet aber daraufhin, dass diese Ausnahmen hier nicht greifen. Die ARGE repräsentiert nach bisherigem Kenntnisstand den Großteil aller Leistungserbringer für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege, auf die die Patientinnen und Patienten in Deutschland angewiesen sind. Neben dem Kartellverbot prüfen wir mit unserem Verfahren deshalb auch, ob ein verbotener Missbrauch von Marktmacht vorliegt."

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Ob dies der Fall ist, prüft das Amt im Rahmen des eingeleiteten Kartellverwaltungsverfahrens. Das Bundeskartellamt habe bereits die ARGE-Mitglieder und rund 30 der größten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland zu den Preisforderungen der ARGE befragt. Im nächsten Schritt werde es von den ARGE-Mitgliedern weitere Auskünfte anfordern.

Absprache als faktisches Monopol kann Wettbewerb schädigen

Kollektiv-Verhandlungen von Sanitätshäusern und anderen Hilfsmittelanbietern durch ihre jeweiligen Verbände könnten im Verhältnis zu den Krankenkassen erforderlich sein, damit eine Hilfsmittelversorgung auf bundesweiter Ebene sichergestellt werde. Eine zusätzliche, übergreifende Absprache aller dieser Verbände – wie in diesem Fall durch die Schaffung der ARGE – könne jedoch zu einem faktischen Angebotsmonopol führen, das den Wettbewerb schädige und letztlich die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags durch die Krankenkassen gefährde, so die Mitteilung der Behörde.

Das sei weder im Sinne des Kartellrechts noch im Sinne des Sozialversicherungsrechts, erklärte das Bundeskartellamt. Ihm lägen Hinweise vor, dass auch in Bezug auf weitere Hilfsmittelgruppen eine vergleichbare Konzentration auf Seiten der Leistungserbringer angestrebt werde. Das Amt wird diese Bestrebungen ebenfalls genau im Blick behalten, teilte es mit.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

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Text: / handwerksblatt.de

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