Millionenstrafen für Kondensatoren-Kartell
Das EU-Gericht hat die von der Kommission verhängten Geldbußen gegen neun japanische Unternehmen bestätigt, weil sie an einem Kartell für Kondensatoren beteiligt waren. Es geht um rund 254 Millionen Euro.
Das Gericht der Europäischen Union hält die Geldbußen in Millionenhöhe aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Teilnahme an einem Kartell für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren verhängt wurden.
Die Fälle
Due EU-Kommission hatte am 21. März 2018 in einem Verfahren verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 254 Millionen Euro gegen neun japanische Unternehmen, weil sie zwischen 1998 und 2012 über unterschiedliche Zeiträume Preise für Aluminium- und Tantal-Elektrolytkondensatoren abgesprochen hatten. Es handelte sich dabei um die Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen Elna, Hitachi AIC, Holy Stone, Matsuo, Nichicon, Nippon Chemi-Con, Rubycon, Sanyo, NEC und Tokin.
Elektrolytkondensatoren werden in fast allen elektronischen Produkten wie PCs, Tablets, Telefonen, Klimaanlagen, Kühlschränken, Waschmaschinen, Kfz-Produkten und Industriegeräten verwendet.
Die Kommission stellte dabei fest, dass diese Absprachen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum stattgefunden haben und in Vereinbarungen und/oder aufeinander abgestimmten Verhalten bestanden haben, um die Preise über diese Produkte zu koordinieren. Einige Unternehmen hatten beim Gericht der Europäischen Union (EuG) beantragt, den Kommisions-Beschluss für nichtig zu erklären oder ihre Geldbußen herabzusetzen.
Die Urteile
Mit seinem Urteil wies das EU-Gericht sämtliche von den Unternehmen vorgebrachte Argumente ab und erhielt die von der Kommission verhängten Geldbußen aufrecht.
Die Unternehmen hätten an zahlreichen multilateralen Treffen teilgenommen und Kontakte hergestellt, um sensible Geschäftsinformationen auszutauschen, vor allem über ihre künftigen Preise und ihre Pläne zur Preisgestaltung sowie über Angebot und Nachfrage in der Zukunft. Auf diese Weise habe ihr künftiges Verhalten abgestimmt und ein Preiswettbewerb vermieden werden sollen.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 29. September 2021, Az. T-341/18, T-342/18, T-343/18, T-344/18, T-363/18
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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