Keine Vergabe an unfaire Unternehmen!
Ein neues, bundesweites Wettbewerbsregister soll verhindern, dass korrupte und betrügerische Firmen öffentliche Aufträge bekommen. Das Baugewerbe begrüßt den Gesetzentwurf.
Öffentliche Auftraggeber sollen künftig über ein zentrales Wettbewerbsregister prüfen, ob Unternehmen Rechtsverstöße begangen haben. Solche Firmen dürfen sie dann von der Vergabe ihrer Aufträge ausschließen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen. Künftig müssen Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden ab einem Auftragswert von 30.000 Euro vor Erteilung des Zuschlags bei dem Register anfragen, ob das Unternehmen dort geführt wird. Gründe für den Ausschluss sind "gravierende Rechtsverstöße" wie etwa Bestechung, Geldwäsche, Betrug oder Steuerhinterziehung. Aber auch Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- oder Kartellrecht disqualifizieren eine Firma. Dem Register gemeldet werden rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide.
Zwar existieren in den Bundesländern bereits derartige Register, diese besitzen aber keine einheitlichen Vorgaben.
Landesregister werden abgeschafft
Das Baugewerbe begrüßt den Gesetzentwurf. "Ein solches Register kann dazu beitragen, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten haben", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa. „Aus Sicht der Bieter macht ein bundesweites Wettbewerbsregister allerdings nur dann Sinn, wenn im Gegenzug sämtliche Landesregister abgeschafft werden." Ansonsten drohe ein Doppelsystem von Bundes- und Landesregistern mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren.
Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer versprach dazu: "Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode stellen wir dies sicher: Ab dem Tag, an dem das Wettbewerbsregistergesetz vollständig anzuwenden ist, insbesondere die Abfrage- und Meldepflichten, tritt im Hinblick auf alle vergleichbaren Landesregister eine Sperrwirkung ein."
ZDB fordert Schadensersatz für falsche Einträge
Der ZDB befürwortet auch die Einrichtung einer zentralen Prüfungsstelle, die einheitlich die von Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet. Hierdurch werde verhindert, dass unterschiedliche Vergabestellen eine durchgeführte Maßnahme unterschiedlich bewerten. "Dies schafft für die Bieter Rechtssicherheit", betonte Pakleppa und ergänzte: „Bislang fehlt im Gesetzentwurf jedoch ein Anspruch des Bieters auf Schadensersatz wegen zu Unrecht aufgenommener Eintragungen beziehungsweise Untätigkeit bei der Löschung fehlerhafter Eintragungen. Zur Klarstellung ist ein solcher Schadensersatzanspruch in das Gesetz aufzunehmen.“
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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