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Manipulationssichere Kassen sollen her

Betriebsführung

Tricksereien an elektronischen Registrierkassen sollen bald nicht mehr möglich sein. Von den Steuermehreinnahmen könnte der Staat die Umrüstung bezahlen, sagt das NRW-Handwerk.

Die Bundesregierung hat Mitte September den Gesetzentwurf gegen Manipulation an Registrierkassen vorgelegt. Elektronische Registrierkassen sollen in Zukunft eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben.

Die bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von Kassenaufzeichnungen seien ein "ernstzunehmendes Problem", heißt es zur Begründung. Viele Hersteller würden es zurzeit ermöglichen, die Aufzeichnungen in den elektronischen Kassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.

In Zukunft müssten elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, heißt es. Die elektronischen Registrierkassen müssen jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen, schreibt der Entwurf vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nachträglich nicht manipuliert werden kann.

Prüfer kommen zur Kassen-Nachschau

Zusätzlich zur bekannten Betriebsprüfung sollen die Finanzbehörden eine "Kassen-Nachschau" machen können, ähnlich der Umsatzsteuer-Nachschau. Es handele sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren, heißt es. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

Praktikable Lösungen entwickeln und in bestehende Systeme integrieren

Das nordrhein-westfälische Handwerk kritisiert den Gesetzentwurf, er würde zu Mehrbelastungen für das Handwerk führen. "Wir begrüßen grundsätzlich das Vorhaben, gegen Umsatzsteuerbetrug an Registrierkassen vorzugehen", sagt  der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk NRW  Frank Wackers. Es könne aber nicht sein, dass sich einige Wenige auf Kosten der ehrlichen Unternehmer ihrer Steuerpflicht durch technische Tricks entziehen. Die Herausforderung bestehe darin, für den Handel praktikable Lösungen zu entwickeln und diese in bestehende Systeme zu integrieren.

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Hering: "Der Staat soll die Umrüstungskosten erstatten"

Vor einem Generalverdacht gegenüber Unternehmern warnt der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Hans-Joachim Hering. Gerade die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geforderte Kassenbelegpflicht sei überzogen und marktfern. Hering: "Eine Pflicht zur teuren Umrüstung oder eine Kassenbelegpflicht wegen einiger schwarzer Schafe lehnen wir strikt ab."

Hering schlägt vor, dass der Staat vollständig für die Umrüstung der Sicherungseinrichtung aufkommt: "Wenn manipulierte Ladenkassen zu jährlichen Einnahmeverlusten für den Fiskus von fünf bis zehn Milliarden Euro führen, kann der Staat auch die einmaligen Umrüstungskosten erstatten."

Kosten von 470 Millionen Euro kommen auf die Wirtschaft zu

Die Bundesregierung rechnet damit, dass auf die Wirtschaft Kosten in Höhe von rund 470 Millionen Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten zukommen. Die jährlichen Kosten für die Zertifizierung, für Personalkosten sowie für Wartung und Support werden mit rund 106 Millionen Euro angegeben.

Unternehmern haben auch in Zukunft die Wahl, ob sie ihre Kasse manuell oder mittels elektronischer Registrier- oder PC-Kassen führen.

Text: / handwerksblatt.de

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