Freispruch: Kein Bier-Kartell im Rheinland
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat drei Kölsch-Brauereien und zwei ihrer Manager von dem Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen.
Die Kölner Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell sind nicht des "Klüngelns" schuldig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Es konnte keine Beweise für eine illegale Kartellbildung finden. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes auf.
Der Fall
Das Amt hatte gegen die drei Kölner Brauereien Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro verhängt. Es war der Ansicht, dass sie bei einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW im September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen hätten. Die Unternehmen wehrten sich dagegen vor Gericht.
Das Urteil
Die Düsseldorfer Richter fanden nach einer ausführlichen Zeugenvernehmung jedoch keine hinreichenden Belege dafür. Nur zwei von 14 Zeugen konnten sich an das Treffen erinnern. Deren Aussagen waren aber nicht belastbar, denn die Erinnerung des einen Zeugen war zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Bei dem anderen Zeugen konnte nicht einmal festgestellt werden, dass er überhaupt bei dem angeblichen Informationsaustausch in der Ausschusssitzung dabei war.
Vor dem OLG Düsseldorf klagt derzeit auch die Brauerei Carlsberg wegen eines 62 Millionen-Euro-Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes. Die Kartellwächter hatten Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. September 2021, Az. V-4 Kart 4/16 OWi (das Bundeskartellamt kündigte an, gegen das Urteil den Bundesgerichsthof anzurufen)
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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