Millionenstrafe für Autozulieferer-Kartell
Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union haben Millionen-Bußgelder gegen Autozulieferer verhängt. Die Unternehmen Autoliv, TRW und Takata haben Preise abgesprochen.
Wegen verbotener Absprachen bei Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern hat die Europäische Kommission hohe Strafen gegen die zwei Autozulieferer Autoliv und TRW verhängt. Sie müssen rund 368 Millionen Euro zahlen,
Dem Dritten im Bunde, dem japanischen Airbag-Hersteller Takata, wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von den Kartellen informiert hatte. Die Unternehmen beteiligten sich an zwei Kartellen. Alle drei Anbieter beliefern die Automobilhersteller Volkswagen und BMW. Sie räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu. TRW muss 188,9 Millionen Euro zahlen, Autoliv 179,4 Millionen Euro.
Die Absprachen sollen in eigenen Geschäftsräumen, Restaurants und Hotels sowie durch Telefonate und E-Mails erfolgt sein. Die Zulieferer hätten sich abgesprochen, "um ihre Gewinne zu erhöhen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie hätten Verbrauchern geschadet und sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie ausgewirkt.
Foto: © fuzzbones/123RF.com Schon 2,1 Milliarden Bußgelder gegen Zuliefer-Kartelle
In den vergangenen Jahren hatten die EU-Wettbewerbshüter mehrere Strafen gegen Autozulieferer wegen illegaler Absprachen verhängt. Schon früher hat die Kommission Autoliv und Takata bereits wegen der Teilnahme an Kartellen für Insassensicherheitssysteme und TRW in Bezug auf den Vertrieb von hydraulischen Bremssystemen an Daimler und BMW belangt.
Außerdem hat sie bereits Geldbußen verhängt gegen Anbieter von Wälzlagern, Kabelbäumen‚ von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, Standheizungen, Generatoren und Anlassern, Klimaanlagen und Motorkühlsystemen, Beleuchtungssystemen‚ sowie Bremssystemen und Zündkerzen. Mit dem aktuellen Beschluss erreichen die Kartell-Geldbußen in der Autozulieferer-Industrie 2,15 Mrd. Euro.
Europäische Kommission, Beschluss vom 5. März 2019
Schadensersatzklagen:
Personen und Unternehmen, die von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 sind Beschlüsse der Kommission ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Die Schadensersatzansprüche werden durch die Geldbußen, die die Kommission gegen die Kartellbeteiligten verhängt hat, nicht gemindert. Weitere Informationen über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen sowie einen praktischen Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs finden Sie → hier.
Quelle: EU-Kommission
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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