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Fachkräfte: Erste Stufe des neuen Einwanderungsgesetz tritt in Kraft

Betriebsführung

Es wird konkret: Ab 18. November greift die erste Stufe des neuen "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes". Das bringt auch Vorteile für Handwerksunternehmen, etwa im Baugewerbe.

Ziel des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, 75.000 zusätzliche Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland zu holen. Das Gesetz, mit dem Hürden für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte abgebaut werden sollen, besteht aus mehreren Teilen, die ab 18. November 2023 nach und nach in Kraft treten.

Das sind die wichtigsten Änderungen ab 18. November:

Blaue Karte EU: Gehaltsgrenze sinkt

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Staaten außerhalb der EU, mit der sie in der EU arbeiten können. Die Gehaltsgrenze dafür sinkt ab dem Jahr 2023 von 58.400 auf 43.800 Euro. Für Berufsanfänger und Bewerber in Mangelberufen liegt sie bei 39.682,80 Euro.

Mehr Mangelberufe

Die Liste der sogenannten Mangelberufe wird erweitert. Sie definiert, in welchen Berufen es einen Mangel an Arbeitskräften in Deutschland gibt. Berufe wie beispielsweise Führungskräfte im Bau und Lehrkräfte kommen nun dazu. "Damit können nun mehr Bewerber über die Blaue Karte nach Deutschland einreisen", meldet die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Branchenwechsel leichter möglich

Fachkräfte, die bereits über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung aus dem Ausland verfügen, konnten bisher nur in diesem Beruf arbeiten. Ab 18. November können sie auch in anderen Branchen arbeiten. Ein Bäcker aus dem Ausland könnte nun auch eine Stelle in der Küche eines Restaurants aufnehmen, schildert die BA als Beispiel. Das soll den Arbeitsmarkt durchlässiger machen. Ausnahmen gibt es in reglementierten Berufen. Reglementiert sind laut Arbeitsagentur beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst.

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"Westbalkanregelung" wird entfristet

Die sogenannte "Westbalkanregelung" wird entfristet. Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien haben darüber leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie könne jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen aufnehmen.

Im Juni 2024 werden außerdem die Kontingente für Zustimmungen der BA von 25.000 auf 50.000 erhöht. Im März 2016, also mit Inkrafttreten der Westbalkanregelung, gab es in Deutschland noch etwa 219.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Ländern des Westbalkan, davon etwa 31.000 im Baugewerbe. Bis März 2023 stiegen die Zahlen permanent an. Zuletzt waren es 462.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus dem Westbalkan, davon etwa 87.000 im Baugewerbe, meldet die BA.

Wichtige weitere Änderungen kommen im Frühjahr 2024 

Die neuen Regelungen für die Erwerbs- und Anerkennungsaufenthalte treten zum 1. März 2024 in Kraft.  Die Einführung der Chancenkarte und der neue Titel zur Arbeitsplatzsuche nach Voraufenthalten gelten ab 1. Juni 2024.

Quelle: BA; ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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