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Eine freihändige Vergabe des Bundes ist derzeit bis 25.000 Euro möglich, ein Direktauftrag bis 15.000 Euro.

Eine freihändige Vergabe des Bundes ist jetzt bis 25.000 Euro möglich, ein Direktauftrag bis 15.000 Euro. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Vergabe am Bau: Höhere Wertgrenzen bis zum Ende des Jahres

Bei der Vergabe von Bauleistungen mittels freihändiger Vergabe oder als Direktauftrag wurden die Wertgrenzen angehoben. Diese gelten ab sofort, befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Änderung der VOB/A beschlossen. Diese wurde am 2. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach steigen die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen durch den Bund mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31. Dezember 2025 wie folgt:

  •  Freihändige Vergabe bis 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer 

  •  Direktauftrag bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Bis zu dieser Höhe müssen die Bundes-Vergabestellen kein Vergabeverfahren durchführen. Das soll die Auftragsvergabe deutlich erleichtern. Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für Bundesverwaltung und Wirtschaft.

Diese Regelungen sollen bis Ende Dezember 2025 gelten. Dann soll eine neue Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Sie enthält die Vorgaben für Aufträge, die die Schwellenwerte der europäischen Vergaberichtlinien nicht erreichen; sie wird derzeit überarbeitet. 

Warum Schwellenwerte?

Schwellenwerte legen fest, welche rechtlichen Anforderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten. Sobald der Auftragswert eine Grenze überschreitet, müssen öffentliche Auftraggeber das GWB-Vergaberecht beachten. Dieses setzt Vorgaben der EU-Richtlinien um und verlangt eine europaweite Ausschreibung

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Text: / handwerksblatt.de

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