Ergonomie: Zwangshaltungen schaden dem ganzen Körper
Lange in einer bestimmten Haltung zu verharren ist Stress für den Körper. Erst recht, wenn es sich um unnatürliche Haltungen, sogenannte Zwangshaltungen handelt. Vorsorgemaßnahmen und Ausgleichsprogramme können nachhaltig helfen.
Zwangshaltungen sind gesundheitsschädlich. Sie führen zu muskulären Dysbalancen und chronischen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Auch Nerven und Gefäße sind durch Zwangshaltungen gefährdet. Bei extremen Winkelstellungen der Gelenke und hohen Kräften und Gewichten kann es zu Durchblutungs- und Kreislaufstörungen kommen.
Was aber bedeutet das für die Praxis? "Das Arbeiten über Kopf ist eine der extremsten Belastungen für den Körper", erläutert Rolf Bußmann, Leiter der Fachstelle Ergonomie bei der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft. Beispielsweise im Kfz-Gewerbe sei das leider oft nicht zu umgehen, etwa bei Arbeiten unter dem hochgebockten Fahrzeug. "Natürlich gibt es Verbesserungen, so eine Vorrichtung, die beim Ölwechsel den Trichter automatisch nach oben fährt, oder beim Getriebewechsel ein ebenfalls automatischer Getriebeheber."
Vorsorgemaßnahmen absetzbar
Aber auch auf Baustellen, etwa während der Montage von Lüfterkanälen, zähle das Über-Kopf-Arbeiten zu den ständigen Tätigkeiten. "Ein hoher Vorfertigungsgrad und eine durchdachte Arbeitsvorbereitung im Vorfeld kann diese Arbeiten wesentlich verkürzen", empfiehlt Bußmann. Oft helfen auch einfache Hilfsmittel. So etwa drehbare Schweißerrahmen, auf die das Werkstück gespannt werden kann, um Arbeiten im Knien oder in der Hocke zu umgehen.
Um solche Arbeiten zu erleichtern, ist aber zunächst eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze nötig. Kleine Unternehmen brauchen dafür Unterstützung. Bei den Krankenkassen gibt es Statistiken, welche Krankheiten bei welchen Tätigkeiten häufig auftreten. Bei der Umsetzung von mit dem Unternehmen abgestimmten präventiven Maßnahmen arbeiten Berufsgenossenschaften und Krankenkassen eng zusammen. Seit Mitte 2008 lassen sich bestimmte Gesundheits-Vorsorgemaßnahmen des Unternehmens mit jährlich 500 Euro pro Mitarbeiter steuerlich absetzen.
Text:
Oliver Puschwadt /
handwerksblatt.de
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