Gaskunden können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von zwölf Cent pro kWh beziehen.

Gaskunden können nur noch bis Ende 2023 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Preis von zwölf Cent pro kWh beziehen. (Foto: © jirkaejc/123RF.com)

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Energiepreisbremsen laufen Ende des Jahres aus

Betriebsführung

Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen doch nicht verlängern. Das kündigte Bundeskanzler Scholz am 28. November im Bundestag an.

Die Energiepreisbremsen für Strom und Wärme bleiben nur noch bis zum 31. Dezember 2023 wirksam. Die Bundesregierung wollte sie eigentlich bis zum 30. April 2024 verlängern, hat jetzt aber einen Rückzieher gemacht.

Die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen hatten im vergangenen Winter dazu beigetragen, die Erwartungen der Letztverbraucherinnen und -verbraucher zu stabilisieren. Gaskunden können damit derzeit noch 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum Preis von zwölf Cent pro kWh beziehen. Für Fernwärme gilt ein Preis von 9,5 Cent. Die Strompreise sind bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

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Energie wieder günstiger

Da die Versorger ihre Preise aber wieder deutlich gesenkt hätten, sei eine Weiterzahlung der Zuschüsse nicht notwendig, begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung. Ursache ist auch ein großes Loch im Bundeshaushalt, das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Klimafonds entstanden ist, aus dem auch die Preisbremsen finanziert wurden.

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Text: / handwerksblatt.de

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