Doppelte Haushaltsführung: Auch bei Singles möglich
Auch Singles können die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Zum Beispiel der Handwerker, der eine Wohnung im Heimatort hat und sich zusätzlich ein Zimmer am Arbeitsort mietet.
Die höheren Kosten, die bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind grundsätzlich steuerlich abziehbar. Bei Eheleuten wird in der Regel davon ausgegangen, dass sich der Lebensmittelpunkt am Ort der gemeinsamen Wohnung befindet. Am 28. März 2012 (AZ VI R 87/10) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch Ledige die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung absetzen können, wenn sie einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt unterhalten.
Von Arbeitnehmern wird Mobilität verlangt
Als eigener Hausstand gilt eine Wohnung, in der ein eigenständiges Wohnen möglich ist. Liegt die Wohnung im Haus der Eltern, dann muss man nachweisen, dass man sich an den laufenden Kosten für die Haushaltsführung finanziell beteiligt.
Der Fall
Im Urteilsfall wohnte eine geschiedene Erzieherin in einer 52 Quadratmeter großen Obergeschoßwohnung im Elternhaus, berichtet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Am Arbeitsort hatte sie noch ein 27 Quadratmeter großes Zimmer gemietet. Das Finanzgericht hatte die doppelte Haushaltsführung noch abgelehnt. Der BFH hob das Urteil aber auf und verwies die Sache zur Prüfung der Kostenbeteiligung zurück.
Experte rät: Kostenbeteiligung nachweisen
"Gerade dann, wenn alleinstehende Arbeitnehmer im Haushalt der Eltern oder Dritter eine Wohnung am Lebensmittelpunkt unterhalten, muss die finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung stets belegt werden können", erklärt Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins. "Hat der alleinstehende Arbeitnehmer als Mieter oder Eigentümer eine eigene Wohnung am Lebensmittelpunkt, sind die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung am auswärtigen Arbeitsort steuerlich abziehbar."
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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