Maler haftet nicht für Fehler des Elektrikers
Ein Maler und Trockenbauer muss nicht für die Demontage eines Rauchmelders zahlen, den der Elektriker vergessen hat. Er darf sich darauf verlassen, dass der andere Fachbetrieb sachgerecht arbeitet.
Handwerker dürfen sich prinzipiell darauf verlassen, dass andere Fachbetriebe sachgerecht arbeiten. Ohne besonderen Anlass muss ein Trockenbauer nicht die vorangegangenen Arbeiten eines Elektrikers kontrollieren. Das sagt das Amtsgericht Hannover in einem aktuellen Urteil.
Der Fall: Die Eigentümerin eines Mietshauses ließ eine Wohnung sanieren. Ein Elektriker sollte die Rauchmelder an den Zimmerdecken abmontieren, damit diese mit Rigipsplatten verkleidet werden konnten. Ein Maler- und Trockenbaubetrieb legte anschließend die Decken tiefer und strich die Rigipsplatten an.
Einige Monate nach den Renovierungsarbeiten hörten die neuen Mieter ein hohes Alarm-Piepsen, das sich alle 30 Sekunden wiederholte. Sie informierten die Vermieterin und minderten die Miete. Die Eigentümerin schickte den Trockenbauer, der schließlich die Ursache entdeckte: Das Piepsen kam von einem Rauchmelder, der – versteckt hinter der Rigipsplatten-Decke – an der alten Zimmerdecke hing und mit dem Pieps-Ton anzeigte, dass seine Batterie zu Ende ging.
Die Hauseigentümerin weigerte sich jedoch, die Rechnung des Trockenbauers für Ortung und Demontage des Rauchmelders und die Trockenbauarbeiten zu bezahlen. Im Gegenzug forderte sie Schadenersatz in gleicher Höhe. Zur Begründung gab sie an, der Elektriker habe die ursprünglich montierten Rauchmelder abgebaut. Also müssten Mitarbeiter des Trockenbaubetriebs den Rauchmelder fälschlicherweise wieder an der alten Decke montiert haben. Ohne diesen Fehler wäre die Suchaktion gar nicht nötig gewesen.
Das Urteil: Das Amtsgericht Hannover stellte sich auf die Seite des Handwerkers. Ein Fehler des Trockenbaubetriebs sei nicht bewiesen. Ebenso gut könnten Mitarbeiter des Elektrikers den Rauchmelder wieder montiert haben. Noch wahrscheinlicher sei, dass sie beim Abmontieren einen Rauchmelder vergessen hätten. Wenn die auf solche Bauteile spezialisierten Elektriker den Rauchmelder übersähen, könne man dasselbe Versehen kaum dem Trockenbauer zum Vorwurf machen.
Vermutlich habe der Rauchmelder wie eine Auf-Putz-Dose ausgesehen. Jedenfalls habe der Handwerker darauf vertrauen dürfen, dass das Ding funktionslos und ungefährlich sei. Schließlich habe vorher ein Elektriker-Fachbetrieb die Demontage durchgeführt.
Handwerker dürften sich prinzipiell darauf verlassen, dass andere Fachbetriebe sachgerecht arbeiteten, erklärte das Gericht. Ohne besonderen Anlass sei ein Trockenbauer nicht verpflichtet, die vorangegangenen Arbeiten eines Elektrikers zu kontrollieren. Die Auftraggeberin müsse den Werklohn des Handwerkers zahlen.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 8. August 2018, AZ. 412 C 2882/18
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben