Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und intensive Belastung gehört zu den drei Neuzugängen in der Liste der Berufskrankheiten. Die BG Bau bietet Beschäftigten der Bauwirtschaft präventive Angebote.
Das Heben schwerer Lasten, Arbeiten über Kopf oder monotone Bewegungsabläufe – all diese Tätigkeiten beanspruchen die Schultergelenke stark, was auf lange Zeit eine Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter mit sich ziehen kann. Vor allem Maurer, Maler, Dachdecker und auch Beschäftigte im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe sind davon betroffen.
Mit dem Inkrafttreten der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) am 1. April 2025 wird die Schädigung der Rotatorenmanschette gemeinsam mit zwei weiteren Erkrankungen neu in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Die Rotatorenmanschette setzt sich aus Muskeln und Sehnen zusammen, die das Schultergelenk wie eine Kappe umschließen und stabilisieren. "Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen", äußert sich Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). "Betroffene leiden häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und können den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen."
Die drei Neuen in der Liste
Nach Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die durch langjährige und intensive Belastung hervorgerufene Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Daneben wurden die Gonarthrosebei professionellen Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub der Liste hinzugefügt.
Neue Wie-Berufskrankheit seit März 2024
Das Parkinson-Syndrom durch Pestizide gilt seit März 2024 als"Wie-Berufskrankheit". Das heißt: Obwohl sie (noch) nicht in die BKV aufgenommen ist, kann die Erkrankung – sofern alle Voraussetzungen vorliegen – wie eine Berufskrankheit anerkannt werden.
Über die Liste der BerufskrankheitenAktuell beinhaltet die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) über 80 Berufskrankheiten.
Aber wann ist eine Krankheit auch eine Berufskrankheit? "Bei Berufskrankheiten handelt es sich um Krankheiten, die sich Beschäftigte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit zugezogen haben und die von der Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Liste als solche bezeichnet werden", so die BG Bau. Lärm, natürliche UV-Strahlung, Tragen schwerer Lasten, Kontakt zu Stäuben oder auch Chemikalien zählen zu den gesundheitsschädigenden Einwirkungen während der Arbeit, welche Berufskrankheiten hervorrufen können.
Noch nicht in der Liste aufgeführte Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Wie-Berufskrankheit klassifiziert werden.
"Schon vor Inkrafttreten der neuen Verordnung konnten die drei nun aufgenommenen Berufskrankheiten, darunter die Schädigung der Rotatorenmanschette, als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden", erklärt Wachsmann. "Wir bieten daher bereits seit einiger Zeit ein präventives Therapieprogramm, das Schulterkolleg, an. Damit wollen wir Schultererkrankungen gezielt entgegenwirken, so dass eine Berufskrankheit gar nicht erst entsteht."
Das in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren durchgeführte, dreiwöchige Programm der BG Bau ist kostenfrei und kombiniert medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen. Den Teilnehmenden wird dabei vermittelt, wie sie ihre Schulterbelastung reduzieren und ihre körperliche Fitness verbessern können.
Video: Präventionsangebote der BG BAU
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