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Elektroauto steuerfrei in der Firma aufladen

Betriebsführung

Wer sein Elektroauto oder ein S-Pedelec kostenlos beim Arbeitgeber auflädt, muss das nicht versteuern. Besitzer eines Elektrofahrzeugs sind jetzt außerdem für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Für Elektrofahrzeuge gelten seit diesem Jahr mehr Steuervorteile. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auf diese Weise unterstützen, ohne dass die Mitarbeiter den geldwerten Vorteil versteuern müssen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt einen Überblick:

Zehn Jahre keine Kfz-Steuer

Wer sich einen reinen Elektrowagen zulegt, wird jetzt zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Das gilt für Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden oder werden. Bislang waren es fünf Jahre Kfz-Steuerbefreiung.

Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt auch für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 (verkehrsrechtlich genehmigt) zu reinen Elektro-Autos umgerüstet wurden oder noch werden.

Steuerfrei: Elektroauto aufladen

Wer sein Auto beim Arbeitgeber an die Steckdose anschließen darf, muss diesen geldwerten Vorteil seit 1. Januar 2017 nicht versteuern. Die Voraussetzungen:

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  • Der Arbeitgeber stellt kostenfreien Strom zur Verfügung, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. 
  • Die Autos sind reine Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. 
  • Für Arbeitnehmer mit einem privat mitgenutzten Dienstwagen gilt: Zahlen sie den Ladestrom aus eigener Tasche, kann der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten.
  • Für Arbeitnehmer mit einem Elektrofahrrad gilt: Sie nutzen ein zulassungspflichtiges S-Pedelec, das schneller als 25 Stundenkilometer fährt.
  • Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen – etwa Essens- oder Tankgutscheine für Diesel- bzw. Benzin-Fahrzeuge – wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ortsfesten betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert.

Verleiht oder verschenkt der Chef die Ladevorrichtung?

Elektroauto flippo 123rfAuch bei der Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Verleiht der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs kostenfrei, fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber die Ladeeinrichtung übereignet, also verschenkt: Das zählt als geldwerter Vorteil. Dann werden grundsätzlich für den Arbeitnehmer pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Kirchensteuer und Soli auf den Wert der übereigneten Ladeeinrichtung fällig.

Bis zu 4.000 Euro steuerfreie Kauf-Prämie vom Staat

Schon seit Juli 2016 können Käufer von Elektroautos eine Prämie beantragen: 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Diese Prämien sind steuerfrei. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zahlt diesen Zuschuss, den sich Bund und Industrie teilen. Der entsprechende Online-Antrag kann beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind; spätestens 2019 läuft das Programm aus.

Bundesregierung fördert Elektromobilität

Die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung sowie die Steuervergünstigungen für das Aufladen von Elektro-Autos sind Bestandteile des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität, das am 17. November 2016 in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2020 gelten soll. 

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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Text: / handwerksblatt.de

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