GmbH-Geschäftsführer: Beratungskosten sind absetzbar
Ist ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig? Das kann er von der Rentenversicherung klären lassen, die Kosten für die Beratung kann er absetzen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Wichtige Tipps für GmbH-Geschäftsführer
Gründet ein Handwerker eine GmbH und wird als Gesellschafter Geschäftsführer, stellt sich meistens die Frage, ob er sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Das kann er feststellen lassen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Kosten für eine Beratung über dieses Statusfeststellungs-Verfahren kann er neuerdings von der Steuer absetzen.
Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten sich damit auf die Seite der Geschäftsführer. Wer beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötige und kostenpflichtige Beratung zum Statusfeststellungs-Verfahren einhole, könne diese Honorare als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich geltend machen."
Mehr zum Thema Tipp: Informationen rund um das Statusfeststellungs-Verfahren sowie die Antragsformulare finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: VI R 25/09
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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