Die Corona-Krise ist für das Bestatterhandwerk eine enorme Herausforderung. Es mangelt an Schutzausrüstung und an einheitlichen Regeln zu Beerdigungen und Trauerfeiern. Bestatter fordern, als systemrelevant eingestuft zu werden.
Traurige Bilder von einsamen Beerdigungen und von Bestattern, die keine Schutzausrüstung mehr bekommen, gehen zurzeit durch die Medien. Von den Berichten aus Italien, Spanien und New York ganz zu schweigen. Auch für das Bestatterhandwerk ist die Corona-Krise eine enorme Belastung.
Trauerfeiern im engsten Familienkreis sind zwar von der Kontaktsperre ausgenommen, aber die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und es gibt strenge Auflagen.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. steht nach eigenen Angaben aktuell in intensivem Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um zu einer einheitlichen und eindeutigen Regelung zu kommen.
"Bestatter fordern bundesweite Systemrelevanz"
Außerdem sei es jetzt zwingend erforderlich, dass das Bestatterhandwerk als systemrelevant eingestuft wird. Eine Nachfrage bei den Gesundheitsministerien der Länder habe ergeben, dass einige Länder, wie Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und auch Thüringen den Bestatter als systemrelevant ansehen.
"Die meisten Bundesländer tun dies aber bis zum heutigen Tag nicht oder erachten uns als wichtigen Berufsstand, ohne aber die notwendige Systemrelevanz zu bejahen", meldet Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. am 2. April.
Bestatter benötigen dringend Desinfektionsmitteln, Schutzmasken und Einweg-Handschuhe
Darum wollen die Bestatter bundesweit als systemrelevant eingestuft werden: Die Betriebe können aktuell keine oder nicht ausreichend Desinfektionsmittel, Mund-Nasen Schutz, Schutzbrillen und Einweg-Infektionshandschuhe kaufen.
Sie haben laut Bundesverband schon jetzt nicht mehr genug Schutzmaterial für den täglichen Gebrauch, also für die Versorgung der "regulären" Sterbefälle in Deutschland. Das sind knapp eine Million im Jahr. "Für den Fall, dass es zusätzlich zu einem Anstieg der Sterbefälle aufgrund von SARS-CoV- 2 käme, stünden nicht ausreichend Materialien zur Verfügung", so Neuser.
Weder zum Schutz der Angehörigen, noch zum Schutz der eigenen Mitarbeiter, auf die die Betriebe aktuell unbedingt angewiesen sind. Man weise das Gesundheitsministerium seit Wochen auf diesen Missstand hin, schreibt der Verband.
"Wir möchten einfach alle Verstorbenen, ob infektiös oder nicht, würdig und unter Beachtung der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) professionell versorgen und bestatten können. Ohne ausreichende Materialien ist dies aber gefährdet", so Stephan Neuser.
Für Angehörige hat der Bundesverband Deutscher Bestatter auf seiner Website ein sehr einfühlsames Erklärvideo zu Trauerfeiern, Beerdigungen und Bestattungen in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht:
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Abschied und Trauer sind jetzt besonders wichtig
"Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig", betont der Verband. Bestattungen seien zwar ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen.
Leider könnten diese aber nur noch unter Berücksichtigung des Coronaschutzgesetzes (§ 11 Abs. 4 CoronaSchVO) erfolgen. Das bedeutet, dass bei der Bestattung der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Familienkreis/Freundeskreis zu beschränken ist und die dort genannten hygienischen Mindestanforderungen zu beachten sind.
Erd- und Feuerbestattung sind weiterhin frei wählbar und bleiben auch in Zeiten der Krise möglich. Beerdigungen und Trauerfeiern sind aber nur noch eingeschränkt möglich. Gottesdienste, auch im Zusammenhang von Trauerfeiern, sind untersagt.
Infos für Bestatter und Angehörige Aktuelle Nachrichten, Verhaltenstipps, Fragen & Antworten sowie zahlreiche Links zu seriösen Informations-Seiten zur Corona-Krise: Für Bestatter Für Angehörige
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich Bestattungen und Trauerfeiern fallen laut Bestatterverband teils unterschiedlich aus. Informationen zu den derzeit geltenden Bestimmungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter hat folgende Empfehlungen für einheitliche Regeln bei Beisetzungen und Trauerfeiern in Corona-Zeiten
Es sollte mit den Hinterbliebenen besprochen werden, den Kreis der Teilnehmenden bei der Beerdigung möglichst klein zu halten (bis zehn Personen inkl. Dienstleister vor Ort), um das Risiko der Ansteckung zu verringern.
Bei Trauerfeiern sollten vor Ort (inkl. Mitarbeiter des Bestatters und Träger) Teilnehmerlisten ausliegen, in denen durch einen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder einen Mitarbeiter des Bestatters die Teilnehmer inkl. Kontaktdaten eingetragen werden. Dieses dient der schnelleren Identifikation der Teilnehmer, sollte zu einem späteren Zeitpunkt einer der Teilnehmer als positiv auf Corona getestet werden.
Die Teilnehmerlisten werden von der Friedhofsverwaltung verwahrt und nach angemessener Zeit (4 Wochen) vernichtet.
Für die Zusammenkunft auf Trauerfeiern empfiehlt der Verband auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme (Umarmungen, Küsse, Händeschütteln) zu verzichten und Abstandsregel zu beachten (mind. 1,5 Meter).
Die Sitzplätze für Trauergäste sollten möglichst weit auseinander liegen (mind. 1,5 Meter).
Bei "internationalen und länderübergreifenden" Trauerfeiern sollten die aus dem Ausland/ anderen Bundesländern anreisenden Trauergäste im Vorfeld auf ein mögliches Infektionsrisiko hingewiesen und gebeten werden, nicht zur Trauerfeier anzureisen.
Es sollten Teilnehmerlisten oder Kondolenzlisten ausliegen.
Ein Abschied wird vielfach stark beschränkt sein. Abschied und Trauer seien aber gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig. Die Bestattungsunternehmen weisen darauf hin, dass wenigstens der engste Kreis der Familie an einer Trauerfeier vor Ort teilnehmen kann bzw. die Trauerfeier im engsten Familienkreis auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) durchgeführt wird.
Gegebenenfalls könne die Trauerfeier auch zeitversetzt und dann in kleineren Gruppen durchgeführt werden.
Folgendes könnte im Einzelfall mit den Angehörigen gemeinsam überlegt werden: Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf kann man dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hinweisen.
Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein.
Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.
Der Verband rät zusätzlich die Hinweise der Friedhofsträger vor Ort zu beachten. Schließungen der Trauerhallen und/oder Absagen von bereits geplanten Trauerfeiern könnten jederzeit erfolgen.
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