Corona: Kurzarbeitergeld fließt ein Jahr länger
Die Regierungspartner haben sich im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Es soll wegen der Corona-Pandemie bis Ende 2021 laufen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kurzarbeit: Das müssen Betriebsinhaber wissen
Nach acht Stunden Verhandlung im Koalitionausschuss haben sich Union und SPD darauf geeinigt, verschiedene Finanzhilfen, die wegen der Corona-Krise aufgelegt wurden, zu verlängern. Kernstück ist die Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer und Unternehmen. Die Zahlung wird um ein Jahr auf 24 Monate verlängert. Für Betriebe, die bis zum Ende des laufenden Jahres Kurzarbeit angemeldet haben, soll die die Bezugsdauer der staatlichen Hilfe verlängert werden. Die Sozialbeiträge sollen bis Ende Juni des kommenden Jahres vollständig übernommen werden.
Erhöhtes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
Statt 60 beziehungsweise 67 Prozent (für Arbeitnehmer mit Kindern) sollen weiterhin 70 oder 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat und 80 oder 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat erstattet werden. Die erhöhten Bezüge sollen auch bis Ende 2021 ausgezahlt werden – für alle, die bis zum 31. März des nächsten Jahres Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Außerdem sollen die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe bis zum Ende des Jahres laufen, der erleichterte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert.
Angepasste Unterstützung
Es sei "sachgerecht und angemessen", die Überbrückungshilfen zu verlängern, erklärt Holger Schwannecke. "Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste Unterstützung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene Auftragsbestände abarbeiten konnten, bei denen aber wegen ausbleibender neuer Aufträge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spürbar werden könnten", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
"Kurzarbeitergeld ist das wirksamste Mittel"
Auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes begrüßt das Handwerk. Es sei in einer Wirtschaftskrise "das wirksamste Mittel, um Beschäftigung über die Krisenphase hinweg zu sichern". Auch das Handwerk habe davon profitiert, wenn auch die meisten Betriebe die staatliche Hilfe nur kurz in Anspruch genommen hätten.
Weiterer Handlungsbedarf
Allerdings sieht das Handwerk bei der finanziellen Stabilisierung der Betriebe weiterhin Handlungsbedarf. Schwannecke: "Zum einen ist es erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Zum anderen benötigt gerade auch der Mittelstand Instrumente, die seine Eigenkapitalbasis stärken. Hier können und sollten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen."
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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