Bei der Flutkatastrophe wurden 2021 nicht nur im Ahrtal viele Häuser zerstört.

Bei der Flutkatastrophe wurden 2021 nicht nur im Ahrtal viele Häuser zerstört. (Foto: © Handwerkskammer Koblenz)

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Ahrtal-Flut: Der Wie­der­aufbau braucht eine Baugenehmigung

Der Betreiber eines Campingplatzes im Ahrtal benötigt eine Baugenehmigung, um diesen nach der Flutkatastrophe wieder aufzubauen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Flutnacht im Juli 2021 hat an der Ahr große Zerstörungen angerichtet. Für den Wiederaufbau eines Campingplatzes muss der Betreiber eine Baugenehmigung beantragen.  

Der Fall

Am 14. und 15. Juli 2021 gab es im Westen Deutschands massive Regengüsse mit katastrophalen Auswirkungen. Hiervon war auch ein Campingplatz im Ahrtal betroffen: Der gesamte Oberboden des Platzes wurde durch die Flut weggeschwemmt. Auch zwei Betriebsgebäude wurden teilweise stark beschädigt. Da für diese Häuser schon früher eine Baugenehmigung erteilt worden war, ging der Betreiber davon aus, dass sein Campingplatz insgesamt Bestandsschutz genieße. Deshalb meinte er, keine neue Baugenehmigung beantragen zu müssen.

Der Landkreis verlangte aber einen neuen Antrag auf Baugenehmigung, wogegen der Mann klagte.

Das Urteil

Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte sich auf die Seite der Behörde. Es entschied, dass der Betreiber für den Wiederaufbau eine Genehmigung benötigt. Dabei sei auf den Campingplatz insgesamt und nicht lediglich die Betriebsgebäude abzustellen. Somit gehe der beabsichtigte Wiederaufbau über eine bloße Instandsetzung hinaus, betonte das Gericht.

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Außerdem sei durch die Zerstörung des gesamten Campingplatzgeländes der Bestandsschutz erloschen, so dass auf eine Baugenehmigung nicht verzichtet werden könne.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. August 2023, Az. 1 K 172/23.KO 

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Text: / handwerksblatt.de

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