Bei brummender Auftragslage stellt sich für jeden Unternehmer früher oder später die Frage, ob es sinnvoll ist, weitere Mitarbeitende einzustellen.

Bei brummender Auftragslage stellt sich für jeden Unternehmer früher oder später die Frage, ob es sinnvoll ist, weitere Mitarbeitende einzustellen. (Foto: © evgenyatamanenko/123RF.com)

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Plötzlich Führungskraft

Sozialversicherung: Mit dem Wechsel in die Selbstständigkeit sind neue Herausforderungen und damit auch eine neue Verantwortung verbunden.

Auf neue Führungskräfte prasseln häufig lauter neue Erwartungen ein und der Druck ist oft immens. Bei brummender Auftragslage stellt sich für jeden Unternehmer früher oder später die Frage, ob es sinnvoll ist, weitere Mitarbeitende einzustellen. Besonders Gründerinnen und Gründer oder Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die gerade ein Unternehmen übernommen haben, stellt dies vor neue Herausforderungen.

Die Einstellung neuer Mitarbeitenden erfordert eine genaue Planung. Denn mit ihnen wachsen die finanziellen Ausgaben und der organisatorische Aufwand. Was bei der Anmeldung neuer Beschäftigter zu beachten ist, weiß Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic: "Neue versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Sie nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung anmelden. Das geschieht über die Meldung an die jeweils zuständige Krankenkasse Ihrer oder Ihres Angestellten. Jeder neue Mitarbeitende kann sofort Mitglied einer neuen Kasse werden. Bindungsfristen bei der bisherigen Krankenkasse sind nicht zu beachten.

Wichtig ist, dass die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter sich frühzeitig mit der neuen Kasse in Verbindung setzt. Eine Mitteilung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich – dies übernimmt die neue Kasse. Den Gesamtversicherungsbeitrag zahlen Arbeitgeber ebenfalls an die zuständige Krankenkasse, die ihn entsprechend weiterleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig."

Krankenkasse – Partner für Firmenkunden

Bei der laufenden Lohnabrechnung gelten verschiedene Rechengrößen. Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt der einheitliche Beitragssatz. Er wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt und beträgt im Jahr 2023 14,6 Prozent. Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte – also 7,3 Prozent. Die meisten Kassen erheben darüber hinaus einen individuellen Zusatzbeitrag, der ebenfalls paritätisch finanziert wird. Das heißt, auch diesen zahlen Arbeitgebende und Beschäftigte zu gleichen Teilen.

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Bei der Krankenkassenwahl kommt es deshalb zum einen auf einen Preisvergleich, aber auch auf einen Vergleich von Leistungen, Servicequalität und Vertrautheit mit der jeweiligen Berufsgruppe an. Die IKK classic hat als Krankenkasse des Handwerks nicht nur attraktive Konditionen, sondern kennt auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen Gewerke: "Wir wissen, wo unseren Kunden der Schuh drückt und richten Leistungen und Service daran aus", betont Volker Müller.

Foto: © IKK classicFoto: © IKK classic

"Wir wissen, wo unseren Handwerkskunden der Schuh drückt und richten Leistungen und Service daran aus."
Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic

Informationen und Serviceleistungen auf einen Klick

Auf ikk-classic.de/fk finden Arbeitgebende alles Wichtige: Ob eine Übersicht aktueller Rechengrößen oder praktische Online-Rechner, mit denen Sie schnell und unkompliziert Lohnnebenkosten ermitteln können, die Sie bei der Kalkulation der Gehälter berücksichtigen müssen (Gehaltsplaner, Steuerklassenwahl, Fristen-, Gleitzonen-, Pfändungs- und Umlagerechner).

Unter ikk-classic.de/seminare bietet die IKK classic Unternehmerinnen und Unternehmern im Handwerk eine Vielzahl an Online-Seminaren, mit denen Sie zu Themen wie Sozialversicherung, Gesundheit im Betrieb oder Management im Handwerk immer up-to-date bleiben.

Sind alle organisatorischen Weichen gestellt, geht’s an die Arbeit. Dabei macht man sich um ein Thema – gerade zu Beginn der beruflichen Karriere – nicht so viele Gedanken: die Gesundheit. Doch als Führungskraft ist es wichtig, die Gesundheit der Mitarbeitenden und auch die eigene Gesundheit im Blick zu halten. Denn ein gesundes Team ist ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für den Erfolg des Betriebs. Ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erschließt und erhält dem Unternehmen wertvolle Ressourcen – etwa die Kompetenz der rarer werdenden Fachkräfte.

Auch hier ist die IKK classic die richtige Ansprechpartnerin. Als Krankenkasse des Handwerks hat die IKK classic langjährige Expertise bei der Unterstützung von Handwerksunternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben, und bietet als Gesundheitspartner praxisnahe Unterstützung. Ob Seminare, Online-Seminare, Gesundheitstage oder ein individuelles betriebliches Gesundheitsmanagement – unsere Gesundheitsmanagerinnen und Gesundheitsmanager finden gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anforderungen. Auch unsere digitalen Unterstützungsangebote werden laufend erweitert.

Übrigens: Ihr Engagement, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu fördern, wird auch finanziell belohnt. Die IKK classic unterstützt den Einstieg in ein qualitätsgesichertes und langfristig angelegtes betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem Bonus.

Mehr Infos unter: ikk-classic.de/bgm

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Checkbox✓ Vertrag rechtzeitig überreichen: Arbeitgebende sind verpflichtet, Mitarbeitenden spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis auszuhändigen, der alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält. Für einen guten Start ist es wichtig, den Vertrag rechtzeitig vor Arbeitsantritt zu überreichen. Dies gilt insbesondere bei befristeten Verträgen, da eine Befristung nur vor Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung möglich ist.

✓ Inhalte des Arbeitsvertrages: Der Vertrag sollte Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Arbeitsort sowie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Schreiben Sie außerdem den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit und die Dauer des Jahresurlaubs fest. Auch die Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes, die Auszahlungstermine sowie die Hinweise zu den Kündigungsfristen müssen im Arbeitsvertrag genannt werden.

✓ Fordern Sie Ihre Betriebsnummer an: Wenn Sie Mitarbeitende einstellen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Daraufhin bekommen Sie eine Betriebsnummer zugeteilt, die Sie zur Anmeldung Ihrer Angestellten bei der Sozialversicherung benötigen.

✓ Sozialabgaben anmelden: Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihre neuen versicherungspflichtigen Mitarbeitenden bei den Trägern der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) anzumelden. Dies geschieht über die Meldung an die für Ihre Angestellten zuständigen Krankenkassen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ebenfalls dorthin zu zahlen und wird von dort entsprechend weitergeleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig.

✓ Anmeldefristen beachten: Wichtig: Die Sozialversicherungspflicht beginnt am ersten Arbeitstag Ihrer neuen Angestellten. Melden Sie ihn oder sie bitte umgehend an, damit Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin kurzfristig mit der Krankenversichertenkarte und weiteren Unterlagen versorgt werden kann. Die Anmeldung ist grundsätzlich mit der ersten Lohnabrechnung vorzunehmen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.

Fazit

  • Neue versicherungspflichtige Mitarbeitende müssen nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung angemeldet werden.
  • Arbeitgebende müssen dazu alle versicherungsrechtlich relevanten Daten ihrer Beschäftigten an die zuständigen Krankenkassen melden.
  • Meldungen für geringfügig Beschäftigte sind bei der Mini job-Zentrale einzureichen. Ausnahme: Beschäftigte in Privathaushalten. Hier gilt das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren.
  • Auf unserer Webseite erklären wir Schritt für Schritt, wer versicherungspflichtig ist und welche Aufgaben das Unternehmen zu erfüllen hat: ikk-classic.de/sozialversicherung

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Text: / handwerksblatt.de

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