In Form von Qualifizierungsbausteinen, die zwischen 140 und 420 Stunden umfassen, werden während der Einstiegsqualifizierung schon einige Inhalte des ersten Lehrjahres vermittelt.

In Form von Qualifizierungsbausteinen, die zwischen 140 und 420 Stunden umfassen, werden während der Einstiegsqualifizierung schon einige Inhalte des ersten Lehrjahres vermittelt. (Foto: © alekss/123RF.com)

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Stein für Stein zum Lehrvertrag

Einige junge Menschen tun sich schwer, eine Lehrstelle zu finden. Damit sie ihr handwerkliches Geschick beweisen und Ausbilder sie länger beobachten können, bietet sich eine Einstiegsqualifizierung an.

Zielgruppe einer EQ sind beispielsweise Jugendliche mit schlechten Noten, einem schwierigen sozialen Umfeld oder Zuwanderungshintergrund. Das zwischen sechs und zwölf Monate dauernde Langzeitpraktikum ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Die örtliche Arbeitsagentur oder das Jobcenter begleiten die EQ und beteiligen sich an den Kosten. Zur Vergütung schießen sie den Betrieben maximal 231 Euro zzgl. eines pauschalierten Beitrags zur Sozialversicherung hinzu.

"Das Ziel einer Einstiegsqualifizierung ist, dass sich der Betrieb und der EQ-Teilnehmer über mehrere Monate kennenlernen und dass sich danach eine Ausbildung anschließt", erklärt Rüdiger Schnüttgen vom Projekt Starthelfendes Ausbildungsmanagement der Handwerkskammer Südwestfalen. Deshalb werden während des Langzeitpraktikums auch Inhalte des ersten Lehrjahres vermittelt – übersichtlich portioniert in so genannten Qualifizierungsbausteinen.

Qualifizierungsbausteine können kombiniert werden

Sie umfassen 140 bis 420 Stunden. Für 24 Ausbildungsberufe sind rund 140 Qualifizierungsbausteine verfügbar. "Je nachdem, wie lange die Einstiegsqualifizierung dauert, können verschiedene Bausteine miteinander kombiniert werden. Somit können die EQ-Teilnehmer erkennen, was in der Ausbildung auf sie zukommt." Am Ende der EQ erhalten sie ein Zertifikat der Kammer und ein Zeugnis vom Betrieb.

Berufsschulzeiten können später angerechnet werden

Schulpflichtige Langzeitpraktikanten müssen zur Berufsschule gehen, am besten in die jeweilige Fachklasse des ersten Ausbildungsjahres. Allen anderen empfiehlt es Rüdiger Schnüttgen mit Blick auf eine sich anschließende Ausbildung. Die Zeiten der Berufsschule während der EQ können für die Lehre angerechnet werden. Der Betrieb kann beantragen, dass die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung zeitlich angerechnet wird. "Ob die EQ-Teilnehmer auf Antrag auch die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung besuchen, ist jedem Betrieb freigestellt. Der Betrieb hat auch die Kosten der Unterweisung zu tragen. Die ÜLU-Blöcke des ersten Ausbildungsjahres können auch noch im zweiten nachgeholt werden", erklärt Rüdiger Schnüttgen. Voraussetzung sind zudem freie Kapazitäten der jeweiligen Bildungsstätte.

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Mithilfe der Einstiegsqualifizierung können Betriebe einen Lehrstellenkandidaten über mehrere Monate beobachten. Es gibt aber noch andere Formen von Langzeitpraktika. Zwei Beispiele: Rund 16.600 Elft- bzw. Zwölfklässler sind zuletzt mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abgegangen. An den beruflichen Schulen waren es etwa 27.800. Um studieren zu können, brauchen sie aber auch noch den praktischen Teil. Abgedeckt wird er unter anderem mit einem halbjährigen oder einjährigen gelenkten Praktikum. Ebenfalls interessant: Jugendliche können ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Betriebe verbringen, der in der Denkmalpflege aktiv ist.

EQ-Vertrag muss Handwerkskammer übermittelt werden

Die Betriebe müssen die Einstiegsqualifizierung zunächst beantragen. Ein entsprechendes Formular gibt es bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter. Sobald dem Betrieb der Förderbescheid vorliegt, kann er den EQ-Vertrag mit dem Teilnehmer abschließen. "Der Vertrag für die Einstiegsqualifizierung orientiert sich im Wesentlichen an den Inhalten eines Ausbildungsvertrages. Er umfasst also unter anderem die Dauer, die Höhe der Ausbildungsvergütung, die Kündigungsfrist und die Arbeitszeiten", erklärt Rüdiger Schnüttgen. Hinzugefügt werden noch die vereinbarten Qualifizierungsbausteine. Haben beide Seiten unterschrieben – bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten –, muss der EQ-Vertrag auch der Handwerkskammer übermittelt werden.

 

Für Sie zusammengestellt: den Gesetzestext zur Einstiegsqualifizierung, eine allgemeine und detaillierte Übersicht der Qualifizierungsbausteine im Handwerk, ein Zeugnisformular, eine Teilnahmebescheinigung, eine umfangreiche FAQ-Liste sowie die Info-Broschüre der BA "Brücke in die Berufsausbildung".

Die meisten EQ-Teilnehmer machen mit der Ausbildung weiter

In Südwestfalen nehmen die Betriebe die Einstiegsqualifizierung "gut und gerne an". Die meisten EQ-Teilnehmer machen danach mit der Ausbildung weiter. "Rund ein Drittel von ihnen geht ins erste, ein weiteres Drittel sogar ins zweite Lehrjahr", hat Rüdiger Schnüttgen beobachtet. Der Rest habe die EQ aus sehr unterschiedlichen Gründen abgebrochen. "Für die Einstiegsqualifizierung wird keine Ausbildungsberechtigung vorausgesetzt", betont Schnüttgen, schiebt aber nach: "Wird der EQ-Teilnehmer im Sommer als Azubi übernommen, muss der Betrieb die Ausbildungsberechtigung vorweisen können."

Text: / handwerksblatt.de

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