Mindestlöhne im Baugewerbe steigen
Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Ab 1. Januar 2018 steigen die Mindestlöhne in zwei Schritten.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
Mehr Geld für Mitarbeiter im Baugewerbe: Ab dem 1. Januar 2018 steigen die Mindestlöhne in jeweils zwei Schritten auf 12,20 Euro beziehungsweise 15,20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.
Die Allgemeinverbindlichkeit wird jetzt beim Bundesarbeitsministerium beantragt, das meldet der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB).
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Das sind die neuen Mindestlöhne!
Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau.
Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt.
Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.
Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.
Neben der Höhe der Mindestlöhne wurde auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann, berichtet der ZDB.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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