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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
Für kleine Betriebe soll die DSGVO entschärft werden, fordert Niedersachsen. (Foto: © michaeljayfoto/123RF.com)
Vorlesen:
Niedersachsen will kleinere Betriebe bei der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts entlasten. Das Land hat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht.
Niedersachsen drängt darauf, die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beseitigen. In einem Entschließungsantrag, der am 12. April 2019 im Bundesrat vorgestellt wird, kritisiert es nationale Sonderwege und fordert eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen.
Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DSGVO zusätzliche Auflagen, erklärt Niedersachsen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden. Dabei verweist das Land auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits dann vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben.
Lesen Sie mehr zum Thema → DSGVO: So klappt´s auch mit dem Datenschutz
Die gleiche Problematik bestehe auch bei eingetragenen Vereinen, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten, führt Niedersachsen weiter aus. Auch für sie müsse es Ausnahmen geben.
Korrekturbedarf sieht das Land außerdem bei der Meldefrist von 72 Stunden, innerhalb derer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Diese Frist erscheine als zu kurz und solle deshalb evaluiert werden.
Ausdrücklich spricht sich Niedersachsen für eine gesetzliche Regelung aus, die klarstellt, dass kleine und mittelständische Unternehmen bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden. Nach wie vor bestehe insoweit eine weit verbreitete Unsicherheit, heißt es zur Begründung. Zudem hätten laut einer Studie des Verbands Bitkom erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt.
Darüber hinaus bemängelt das Land, dass die DSGVO keine Ausnahmen für die vorübergehende Datennutzung zu Erprobungs- und Testzwecken vorsieht. Entwicklungen und Innovationen würden hierdurch behindert. Die Bundesregierung solle deshalb die Möglichkeit entsprechender Ausnahmen prüfen.
Wie es weitergeht: Nach der Vorstellung im Plenum des Bundesrates wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.
Hier lesen → Entschließung des Bundesrates zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
In dem Infoblatt "Praxis Datenschutz: Was Betriebe jetzt unternehmen sollten" gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf einer DIN-A4-Seite einen kurzen und knackigen Überblick, welche Fragen sich jeder Betrieb stellen sollte.
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