75 Jahre Grundgesetz
Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Zu Ehren der Verfassung Deutschlands lädt die Bundesregierung dazu ein, gemeinsam zu feiern.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." So lauten die Worte aus Artikel 1 des Grundgesetzes, welches insgesamt 146 Artikel umfasst – von den Grundrechten über allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag sowie Gesetzgebung bis hin zur Verwaltung des Landes, Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
Feier zum Jubiläum
Zu Ehren des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes lädt die Bundesregierung zum gemeinsamen Feiern ein. Die Feierlichkeiten beginnen am Jahrestag, dem 23. Mai 2024, mit einem Staatsakt in Berlin. Anschließend findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages statt, bei dem der Bundespräsident, Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler, das Bundesverfassungsgericht, die Bundesministerien, die Länder und auch zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort sein werden. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen. Geplant ist ein abwechslungsreiches Programm – als Höhepunkt des Demokratiefestes wird am Abend des 26. Mai eine Abschlussveranstaltung stattfinden.
Weitere Infos zu den Feierlichkeiten sowie zu dem Programm werden rechtzeitig auf der Website der Bundesregierung abrufbar sein.
Darüber hinaus wird das 75-jährige Jubiläum des Grundgesetzes auch in Bonn gefeiert – dort findet das Fest unter dem Motto "75 Jahre Grundgesetz. Demokratie made in Bonn" am 25. Mai 2024 statt.
Über das GrundgesetzDas Grundgesetz trat im Westen Deutschlands am 23. Mai 1949 in Kraft und sorgt seitdem für ein geregeltes Zusammenleben in der Bundesrepublik. Am 3. Oktober 1990 wurde es zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands.
Hier ist das komplette Grundgesetz einsehbar.
Quelle: BundesregierungDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Verena S. Ulbrich /
handwerksblatt.de
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