Bürokratie: GEG verlangt kostenloses Beratungsgespräch
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt den Einbau einer Heizung, neuer Fenster oder eine Dämmung nur zu, wenn es vorher ein kostenloses Beratungsgespräch gab. Der bürokratische Aufwand für Handwerker ist enorm, sagt Unternehmer Frederik Lippe.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Bürokratiewahnsinn im Handwerk
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt den Einbau einer Heizung, eine Dämmung oder den Einbau neuer Fenster nur zu, wenn es vorher ein Beratungsgespräch mit einem fachkundigen Installateur, Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder einen Energieberater gab. "Die Handwerker müssen ein 20-minütiges kostenloses Erstgespräch ermöglichen", berichtet Zimmerermeister und Energieberater Frederik Lippe aus Strausberg. Dies ist beim Kauf für den Käufer oder bei einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses für den Eigentümer verpflichtend.
2024 wurde mit der Novelle des GEG, auch als Heizungsgesetz bekannt, geregelt, dass vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung eine solche Pflichtberatung durch einen Energieberater, Installateur, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger stattfinden muss. Der Einbau einer Wärmepumpe ist davon ausgenommen.
Zusätzlicher bürokratischer Schritt
Die Handwerker müssen das Gespräch nicht nur anbieten und in ihrem Angebot einpreisen, sondern auch – sofern sie es selbst führen – protokollieren. "Damit wurde ein zusätzlicher bürokratischer Schritt geschaffen", kritisiert der Vorsitzende der Handwerksjunioren Ost-Brandenburg.
Da sich die Förderbedingungen so schnell ändern, sei es für die Betriebe kaum machbar, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Selbst wenn sie sich eine Vorlage für das Gespräch erstellen, sei der Aufwand enorm, berichtet Frederik Lippe. Die Vorschrift gibt es seit 2020, deshalb weiß der Unternehmer aus eigener Erfahrung: "So eine Vorlage ist nach drei Monaten hinfällig. Bürokratische Hindernisse wie diese sollte man aus dem Weg schaffen."
Gebäudeenergiegesetz (GEG) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten - und mit ihm die Beratungspflicht. Im Zuge einer ersten Novelle wurde zum 1. Januar 2023 der bisher geltende Neubaustandard im Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf angehoben. Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt ("Heizungsgesetz"). Diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Quelle: Bundesbauministerium
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben