Leasing zu echten Kosten
Mobilität und Leasing zur Finanzierung der Fahrzeuge sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Aber Leasing ist nicht gleich Leasing. Immer mehr Fuhrparkbetreiber entscheiden sich für "offene" Leasingverträge. Was ist das eigentlich?
"Leasingdauer 36 Monate, Gesamtfahrleistung 90.000 Kilometer". Solche Festlegungen können zur Falle werden. Denn kaum jemand weiß genau, wie lange er seine Fahrzeuge tatsächlich benötigt und wie viele Kilometer sie unterwegs sein werden. An den Vertrag ist man aber gebunden und zahlt womöglich Raten für kaum genutzte Autos.
Wenn das Geschäft dagegen brummt, kann die Leasinggesellschaft die Rückgabe am Tag X verlangen, selbst wenn für das Fahrzeug kein adäquater Ersatz zur Verfügung steht. Das spüren zurzeit viele Betriebe. Ihnen mangelt es nicht an Aufträgen, sondern an Fahrzeugen, mit denen sie die Kunden bedienen können.
Mangelnde Transparenz
Vielen bleibt nichts anderes übrig, als teure Anschlussverträge zu unterschreiben oder die Rückläufer zu hohen Preisen selbst zu übernehmen. Dies ist vor allem bei dringend benötigten Produktivfahrzeugen der Fall, Fahrzeugen also, die einen hohen Anteil an der Wertschöpfung der Firma haben. Hier sind im Zeitraum 2021 bis 2023 die Restwerte zum Teil über den Preis gestiegen, der via Leasingraten bereits bezahlt worden war.
Das bedeutet: Die Leasinggesellschaft toppt ihren ohnehin kalkulierten Gewinn noch einmal um genau diesen Betrag, während sich für den Leasingnehmer die Kosten sogar verdoppeln, sollte er sich gezwungenermaßen zu einem Erwerb des Rückläufers entscheiden. Aber auch bei der vertragsgemäßen Rückgabe gibt es Überraschungen – und zwar durch geringe Minderkilometer-Vergütungen.
Häufig wird nur ein Drittel von dem erstattet, was für zu viel gefahrene Kilometer nachberechnet würde. Obwohl der Wertverlust pro gefahrenem Kilometer und der Wertgewinn pro Minderkilometer kaum voneinander abweichen, wie kein Geringerer als der ADAC befindet.
Last noch least: Obwohl Autos kaum bewegt worden sind, werden auf bekannt üppige Weise "Gebrauchsschäden" berechnet. Über die "Eigenarten" von Leasingverträgen ärgern sich Unternehmen schon lange. Beispielsweise werden bei Full-Service-Verträgen die Fahrzeugservices durch die pauschale Rate abgedeckt. Sinken die Werkstattpreise, zahlen die Leasingnehmer dadurch aber nicht weniger; es steigt vielmehr der Gewinn der Leasinggesellschaft. Ein Dorn im Auge sind ihnen vor allem die fiktiven Restwerte.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass sie tendenziell zu niedrig angesetzt werden. Das erhöht die Leasingrate und beschert der Leasinggesellschaft bei der Wiedervermarktung noch einen Zusatzgewinn. Von der Grundidee des Leasings hat sich die Praxis weit entfernt: nur für das zahlen zu müssen, was man tatsächlich abnutzt.
Der "offene" Vertrag
Allerdings gibt es eine Vertragsform, die dem Leasingnehmer solche Kosten-Fesseln nicht anlegt. Es handelt sich um einen kaufähnlichen "offenen" Leasingvertrag. Dieser war schon im Leasingerlass von 1971 als "Vollamortisationsvertrag" (BMF 19.4.1971, BStBl. I 1971, 264, IV B/2 – S 2170 – 31/71) vorgesehen. Nun, da Unternehmen sich mehr denn je auf volatile Geschäfte und schwankenden Mobilitätsbedarf einstellen müssen, schlägt sozusagen seine Stunde. Bei einem offenen Vertrag entscheidet man sich nicht schon vor Vertragsbeginn für feste Laufzeiten und -leistungen, sondern nur für die Tilgungsdauer der Finanzierung, für die eine monatliche Rate gezahlt wird.
Die Laufzeit bestimmt ganz allein der Leasingnehmer. Er kann den Vertrag bei einigen Anbietern ab dem dritten Monat jederzeit kündigen, indem er die Restschuld begleicht. Damit geht das Fahrzeug in seinen Besitz über. Er kann es weiterfahren, zum aktuellen Marktpreis verkaufen oder den Verkauf der Leasinggesellschaft überlassen.
Am Ende bilden die gezahlten Raten und das Ergebnis aus Vermarktungspreis abzüglich der Restschuld den realen Verbrauch oder die Nutzungskosten des Leasingobjekts ab. Es gibt keinen Streit über vermeintliche Wertminderungen, zu wenig vergütete Minder- oder zu hoch bemessene Mehrkilometer. Fahrzeugservices können separat zu jeweils aktuellen Marktpreisen eingekauft werden.
Im Endeffekt entsprechen die Kosten der tatsächlichen statt einer fiktiven (Ab-)Nutzung eines Fahrzeugs. "Immer mehr Fuhrparks wählen dieses Modell, denn es gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Fahrzeug flexibel zu nutzen, und eine vollständige Transparenz über die Kosten", so Henning Schick, Sales Director des Fuhrparkmanagement-Dienstleisters Holman GmbH, deutsche Tochter der US-amerikanischen Holman Inc. Im Mutterland des Leasings sei "Open-End", so die freie Übersetzung, seit Jahrzehnten die bestimmende Variante. Schick: "Nach der angelsächsischen Management-Lehre stehen Pauschalpreise jeglicher Art einem aktiven Kostenmanagement diametral entgegen."
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Text:
Manfred Godek /
handwerksblatt.de
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