Baustelle nicht gesichert: Radfahrer bekommt Schmerzensgeld
Ein Radler stürzte über einen Spalt in einer Fahrbahndecke. Die mit den Straßenarbeiten beauftragte Firma hatte ihre Baustelle nicht richtig gesichert, urteilte das Amtsgericht München.
Wer einen Subunternehmer mit den Arbeiten an einer Straße beauftragt, muss diesen kontrollieren, ob er die Baustelle korrekt absichert. Tut er das nicht, haftet er für etwaige Unfälle, die dort passieren. In einem Fall des Amtsgerichts München war ein Radfahrer wegen eines Spalts in einer Straße verunglückt.
Der Fall
An einer Baustelle in München müssen Verkehrsteilnehmer einen mit Kies gefüllten, 133 Zentimeter breiten und vier bis fünf Zentimeter tiefen Spalt über die Fahrbahn queren. Als ein Radfahrer dem Gegenverkehr auswich und den Spalt daher diagonal überqueren musste, stürzte er und erlitt Schürfwunden an Ellenbogen, Hüfte und Knie.
Der Radfahrer, der jeden Tag diese Strecke fährt, verklagte die Baufirma auf ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro. Er meinte, dass der Spalt in der Fahrbahn der Grund für seinen Sturz gewesen sei. Die Baustelle sei nicht abgesichert gewesen. Mehrere Personen hätten sich bereits bei der Stadt München über die Baustelle beschwert.
Das Urteil
Das Amtsgericht München sprach dem Radler ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu. Nach der Beweisaufnahme sei klar, dass der Radler wegen des Spalts gestürzt sei, so das Urteil.
Die Baufirma hatte zwar einen Subunternehmer mit der Durchführung der Straßenarbeiten beauftragt. Damit habe sie ihre Verkehrssicherungspflichten delegiert, erklärte das Gericht. Allerdings hätte sie das Subunternehmen weiterhin kontrollieren und überwachen müssen. Da die Stadt die Baufirma mehrfach zur Versiegelung des Spalts aufgefordert hatte, sei diese ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen.
"Der Beklagten war durchaus bewusst, dass die mit Kies gefüllte Lücke im Asphalt nicht den Verwaltungsvorschriften der Stadt München entspricht und sie ihren Überwachungspflichten daher nicht ausreichend nachgekommen ist", so das Urteil im Wortlaut.
Mitverschulden des Radfahrers
Das Gericht stellte aber auch klar, dass den Radler ein Mitverschulden an seinem Unfall treffe. Denn er sei sehenden Auges ein für jedermann erkennbares Risiko eingegangen, indem er die mit Schotter gefüllte Rille diagonal mit dem Fahrrad überquerte. Da er auf dem Weg zur Arbeit täglich zwei Mal dort entlangfahre, sei ihm die Baustelle bekannt gewesen. Es wäre ihm "bei angepasster Fahrweise durchaus zuzumuten gewesen, vor der Rille anzuhalten, zumal gleichzeitig Gegenverkehr entgegenkam", so das Urteil wörtlich.
Amtsgericht München, Urteil vom 11. Oktober 2024, Az. 231 C 10902/24, rechtskräftig
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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