Ziel der Fördermaßnahme ist es, gemeinsam ein zirkuläres Geschäftsmodell zu entwickeln und entlang einer Wertschöpfungskette umzusetzen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, gemeinsam ein zirkuläres Geschäftsmodell zu entwickeln und entlang einer Wertschöpfungskette umzusetzen. (Foto: © rido/123RF.com)

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Zirkuläre Geschäftsmodelle: NRW fördert das Handwerk

Handwerkspolitik

Das Land hat ein Programm für das Handwerk und die gewerbliche Wirtschaft aufgesetzt, um die Entwicklung neuartiger zirkulärer Geschäftsmodelle zu fördern.

Um die Entwicklung neuartiger zirkulärer Geschäftsmodelle zu fördern, die zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur ökologischen Transformation der Wirtschaft hin zu einer Circular Economy beitragen, unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Förderprogramm "Kooperationszusammenschlüsse für eine Circular Economy" das Handwerk und die gewerbliche Wirtschaft in NRW. Dazu stellen das Land und die EU rund 8,1 Millionen Euro zur Verfügung.

AnträgeAnträge können über das Antragsportal EFRE.NRW online gestellt und beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingereicht werden.Gefördert werden Investitionen in fachliche und organisatorische Unterstützungsleistungen für Kooperationszusammenschlüsse von mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ziel ist es, gemeinsam ein zirkuläres Geschäftsmodell zu entwickeln und entlang einer Wertschöpfungskette umzusetzen. Antragsberechtigt  sind Kooperationszusammenschlüsse von KMU, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent

Die De-minimis-Zuwendungen an die teilnehmenden Unternehmen werden nur gewährt, wenn die Ausgaben für den Dienstleister insgesamt mindestens 250.000 Euro betragen. Die Höhe der Zuwendungen beträgt insgesamt bis zu 350.000 Euro. Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Die fachlichen Bewertung übernimmt die Effizienz-Agentur NRW. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026gestellt werden (vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel).

Beratung

Fragen rund um die fördertechnische Seite des Programms beantwortet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW per Mail an:

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Carola Pfretzschner
E-Mail: carola.pfretzschner@lanuv.nrw.de
Tel.: 02361/305- 2431

Stefanie Weigel
E-Mail: stefanie.weigel@lanuv.nrw.de
Tel.: 02361/305- 6048

Fachliche Fragen beantwortet die Effizienz-Agentur NRW:

Andreas Kunsleben
E-Mail: aku@efanrw.de
Tel.: 0203/37879-50

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Text: / handwerksblatt.de

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