Meisterpflicht: Änderung der HWO offiziell in Kraft
Jetzt ist es offiziell: Ab sofort gilt die Meisterpflicht für zwölf weitere Gewerke des Handwerks. Das neue Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung ist nun in Kraft.
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HWO) und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ist nun offiziell in Kraft. Mit ihm wird die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder eingeführt. Im September hatten die Koalitionsfraktionen beschlossen, die Meisterpflicht in zwölf vorher zulassungsfreien Gewerken wiedereinzuführen. Für folgende Handwerke setzt der selbstständige Betrieb ab sofort grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung voraus:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
- Betonstein- und Terrazzohersteller,
- Estrichleger,
- Behälter- und Apparatebauer,
- Parkettleger,
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
- Drechsler und Holzspielzeugmacher,
- Böttcher,
- Raumausstatter,
- Glasveredler,
- Orgel- und Harmoniumbauer,
- Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Für Betriebe, die vor der Änderung der HWO in den zwölf betreffenden Gewerken gegründet wurden, gilt Bestandsschutz. Nach fünf Jahren soll das neue Gesetz evaluiert werden. Die Meisterpflicht wurde von der damals rot-grünen Bundesregierung 2004 für 53 Gewerke mit der Hoffnung abgeschafft, mehr Betriebsgründungen und so mehr Wettbewerb zu schaffen.
"Handwerk genießt hohe Wertschätzung"
Lesen Sie mehr zur Wiedereinführung der Meisterpflicht:
- Meisterpflicht: Kontroverse Diskussion im Bundestag
- Der Meister kommt zurück
- Meisterpflicht: Regierung beschließt die Rückkehr
- Meisterbrief: Bundesrat stimmt Wiedereinführung zu
- Ausweitung der Meisterpflicht beschlossenFür das deutsche Handwerk war die damalige Novelle der Handwerksordnung ein tiefer Einschnitt, mit dem es sich nie abgefunden hat. Immer wieder wiesen Vertreter des Handwerks auf die negativen Effekte der Reform hin: stark zurückgehende Ausbildungsleistung, weniger Fachkräfte, nachlassende Bestandsfähigkeit der Betriebe, abnehmende Qualität und weniger Verbraucherschutz für die Kunden. Das soll sich in den zwölf Gewerken nun ändern.
"Das deutsche Handwerk genießt eine hohe Wertschätzung in unserer Bevölkerung und weit darüber hinaus. Wir möchten, dass dies auch in Zukunft so bleibt", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Der Meisterbrief sei ein wichtiges Gütesiegel nicht nur für die Qualität von handwerklicher Arbeit, sondern für die deutsche Wirtschaft insgesamt. "So haben wir in Deutschland mit die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten Europäischen Union und weltweit. Das verdanken wir gerade auch der Ausbildungsleistung des Handwerks."
Signal für fairen Wettbewerb
Mit der Neuordnung des Handwerksrechts setze der Gesetzgeber ein deutliches Signal für fairen Wettbewerb unter qualifizierten Unternehmern, erklärt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer. "Zugleich wird dadurch zwischen Meistern, Gesellen und Azubis erneut der Wissenstransfer reaktiviert, der uns hilft, künftig wieder mehr zu selbst ausgebildeten Fachkräften zu kommen. Schließlich profitieren von der Wiedereinführung der Meisterpflicht auch Verbraucher – wenn es bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen Betriebe gibt, die am Markt eine deutlich höhere Bestandsfestigkeit haben als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe."
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
3 Kommentare
Kommentar schreiben