Mehr digitale Verwaltungsleistungen für Betriebe
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein neues E-Government Gesetz auf den Weg gebracht. Für Unternehmen sollen ab Sommer mehr elektronische Services zur Verfügung stehen.
Die NRW-Landesregierung erweitert die Digitalisierung der Verwaltung und hat dazu ein neues E-Government Gesetz verabschiedet. Unternehmen und Bürger sollen künftig Zugang zu vielen Verwaltungsdaten von fast allen Landesbehörden, Schulen und Hochschulen bekommen. Schon heute können Gründer elektronisch ihr Gewerbe anzeigen, ihr Gewerbe um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen.
Ab Sommer 2020 werden weitere Verwaltungsleistungen wie die Eintragung in die Handwerksrolle und das Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger elektronisch und angeboten. Als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen dient das Service-Portal NRW. Dem Kabinettsbeschluss zufolge stellt das Land Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit. Bis zum Jahr 2030 soll diese Summe durch die Digitalisierung wieder eingespart werden.
Übersicht der digitalen Anwendungen
- Gründungen: Wer sein Gewerbe online an-, um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen möchte, kann das Gewerbe-Service-Portal.NRW nutzen. Ab Sommer 2020 wird das Angebot zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW erweitert. Weitere Services: Eintragung Handwerksrolle, Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Betriebsnummern-Antrag bei Bundesagentur für Arbeit.
- Digitales Bürgerbüro: Die Modellkommunen Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal bauen servicefreundliche digitale Bürgerbüros auf und stellen ihre Lösungen den anderen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Services: Anmeldung zum Offenen Ganztag, zu Schule und Kita, sowie Abfallentsorgung, Erhebung der Hundesteuer, etc.
- Identitätsnachweise: Gelsenkirchen vereinfacht die Nutzung digitaler Dienste weiter. Über ihr Servicekonto.NRW können Bürger sich über eine App mit der elektronischen ID des Personalausweises authentisieren. Das Verfahren wird nun durch Identitätsnachweise über Fingerabdruck / Kameraerkennung ergänzt.
- Schulen/Hochschulen: Die Digitalisierung ermöglicht die elektronische Zeugniserstellung. NRW will diese Zeugnisse mithilfe der Blockchain-Technologie fälschungssicherer machen.
- Bafög: Nordrhein-Westfalen sammelt bereits erste Erfahrungen mit dem elektronischen Antragsverfahren. Dieses wird nun basierend auf den im Rahmen des Onlinezugangs-Gesetzes entwickelten Musterprozessen nutzerfreundlicher neugestaltet.
- Wohngeld: In länderübergreifenden Digitalisierungslaboren entwickeln Rechts-, IT- und Organisationsexperten Blaupausen zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten. Beispiel ist die im zweiten Halbjahr geplante Pilotierung von digitalen Wohngeld-Anträgen.
- Services anderer Bundesländer: Ab 2021 können Bürger mit dem Servicekonto.NRW alle digitalen Services von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden nutzen.
- Europaweite Nutzung: Ende 2020 werden alle Online-Portale von Bund, Ländern und Kommunen zum Portalverbund gebündelt, der an das europäische Online-Gateway angeschlossen wird. So können ausländische Unternehmen und Fachkräfte digitale Angebote der Verwaltungen aus europäischen Ländern nutzen.
- Digitalministerium: Hier ist die elektronische Verwaltungsarbeit bereits Realität: Alle Mitarbeiter haben Laptops und Mobiltelefone und können an einem Ort ihrer Wahl mobil arbeiten. Im Übergangsjahr 2019 sank der Papier- und Tonerverbrauch bereits um rund ein Drittel.
Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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