KI-Gesetz: Betrieben die Sorge vor Haftungsrisiken nehmen
Zwei Ausschüsse des Europaparlaments haben dem Berichtsentwurf für ein KI-Gesetz zugestimmt. Das Handwerk fordert eine sorgfältige Ausarbeitung, um "unkalkulierbare Haftungsrisiken" für die Betriebe auszuschließen.
Der Binnenmarktausschuss und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im Europäischen Parlament haben den Berichtsentwurf für ein Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Die Europäische Kommission hatte dazu im April 2021 einen Vorschlag für einen entsprechenden Rechtsrahmen vorgelegt. Erklärte Ziele sind darin die Förderung von Investitionen und Innovationen im KI-Bereich bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte und der Prinzipien der EU für einen sicheren, vertrauenswürdigen und ethisch vertretbaren Einsatz künstlicher Intelligenz.
"Der Vorschlag zielt auf einen robusten und flexiblen Rechtsrahmen ab. Einerseits ist der Vorschlag in seinen grundlegenden Regulierungsentscheidungen umfassend und zukunftsorientiert. Dies gilt auch für die von den KI-Systemen zu erfüllenden und auf Grundsätzen beruhenden Anforderungen", heißt es im Kommissionsvorschlag. "Gleichzeitig enthält der Rechtsrahmen Mechanismen, mit denen er flexibel und dynamisch an die technologische Entwicklung und neue bedenkliche Situationen angepasst werden kann."
Geringere Anforderungen für handwerksnahe Anwendungen
Der jetzt von den Ausschüssen beschlossene Bericht sieht Änderungen zum Kommissionsvorschlag vor und soll gewährleisten, "dass KI-Systeme von Menschen überwacht werden, sicher, transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind". Die Europaabgeordneten sehen zudem eine technologieneutrale KI-Definition vor, um das Regelwerk zukunftssicher zu gestalten. "Die Vorschriften folgen einem risikobasierten Ansatz und legen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzerinnen und Nutzer fest, die sich nach dem Grad des Risikos richten, das die KI erzeugen kann."
Das Handwerk begrüßte die Initiative der Kommission und des EU-Parlaments: "Positiv ist, dass das KI-Gesetz einen Rechtsrahmen für die ethische Nutzung von KI in der EU vorsieht", sagt Holger Schwannecke. Es ist zudem positiv, dass der Verordnungsvorschlag zwischen verschiedenen Risikoklassen und KI-Anwendungen unterscheidet und daran unterschiedliche Anforderungen knüpft. So gelten richtigerweise zum Beispiel für handwerksnahe niedrigschwellige Anwendungen wie KI-gestützte Drohnen oder Chatbots nur geringe Transparenzanforderungen", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Gesetze aufeinander abstimmen
Wichtig sei allerdings eine sehr sorgfältige Ausarbeitung des Gesetzes mit Blick auf korrespondierende Regelungsvorhaben wie der KI-Haftungsrichtlinie, der Produkthaftungs-Richtlinie und dem Cyber-Resilienzgesetz. All diese Vorhaben müssten miteinander im Einklang stehen. Schwannecke: "Betrieben muss die Sorge vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken genommen werden. Diese sollten etwa in der Produkthaftungs-Richtlinie präzisiert und die Sorgfaltspflichten bei nicht-kritischer Nutzung von KI auf ein Minimum beschränkt werden."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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