Förderung für Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen mit 11,8 Millionen Euro. Dazu startet es das Programm "Mittelstand Innovativ & Digital".
Mit dem jetzt gestarteten Förderprogramm "Mittelstand Innovativ & Digital" (MID) stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung 11,8 Millionen Euro für Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Bei dem Programm handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Vorgängerprogramms "Mittelstand.innovativ!". Außerdem stockt das Land die Fördersumme der bereits bekannten Innovationsgutscheine auf bis zu 40.000 Euro auf. Um in Zeiten der Corona-Krise zusätzliche Unterstützung zu bieten, erhöht die Regierung die Förderquote deutlich auf bis zu 80 Prozent.
Unternehmensbefragung und Expertenworkshops
In die Neuausrichtung des MID sind Ergebnisse einer Unternehmensbefragung zum Innovations- und Digitalisierungsgutschein sowie Erkenntnisse aus zwei Expertenworkshops eingeflossen. Das Land unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Weiterentwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse in Zukunftsfeldern.
Dazu stehen vier voneinander abgegrenzte Module bereit:
- MID-Analyse: fördert externe wissenschaftliche und technologische Beratung bei der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Fertigungsverfahrens. Auftragnehmer sind hierbei ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die maximale Fördersumme wurde von bislang 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
- MID-Innovation: fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren mit bis zu 40.000 Euro, die ausschließlich durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen erbracht werden können. Die maximale Fördersumme wird von bislang 15.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.
- MID-Digitalisierung: fördert eine begleitende Beratung zur Umsetzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Künftig wird hier eine stärkere Fokussierung auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung stattfinden, die nicht durch das Bundesprogramm go-digital abgedeckt sind, IT-Berater sind hier weiter zugelassen.
- MID-Assistent: ermöglicht kleinen Unternehmen durch einen Zuschuss über zwei Jahre, einen Hochschulabsolventen/ eine Hochschulabsolventin zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben einzustellen. Ab sofort ist es möglich, die alle zwei Monate ausgezahlte Fördersumme vorab zu erhalten (vorher: rückwirkend).
- Weitere Neuerungen: Wegen der aktuellen Liquiditätsengpässe in vielen Unternehmen während der Corona-Krise, wird die Förderquote für kleine Unternehmen von 70 auf 80 Prozent und für mittlere Unternehmen von 40 auf 60 Prozent angehoben. Diese Sonderregelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Nicht mehr gefördert werden Geschäftsprozesse wie die Entwicklung einer Website oder eines Webshops. Hierfür stellt der Bund mit dem go-digital Programm ausreichende Förderung zur Verfügung.
Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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