Dem Rheinischen Revier stehen im Zuge des Braunkohleausstiegs große Veränderungen bevor.

Dem Rheinischen Revier stehen im Zuge des Braunkohleausstiegs große Veränderungen bevor. (Foto: © kodda/123RF.com)

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Förderaufruf für Strukturwandelprojekte

Das BMWK fördert Projekte, die auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier abzielen. Interessierte Unternehmen können sich ab sofort und bis zum 9. September bewerben.

Mit dem Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" im Rheinischen Revier fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) praxisnahe Ideen für den Strukturwandel. Dafür stellt es zwei Millionen Euro jährlich bereit. Neuartige Projekte können mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden, Verbundvorhaben mit bis zu 800.000 Euro. Um die Fördermittel können sich Betriebe ab sofort und bis zum 9. September in einem zweistufigen Verfahren bewerben. Die Vorhaben könnten im Mai 2023 starten.

Gesucht werden besonders Projekte in den Bereichen "Ausbau des Technologietransfers", "Integration von nachhaltigen Technologien und Lösungen in das regionale Energiesyste"“ und "Stärkung der digitalen Kompetenz". Bei der Entwicklung von Ideen erhalten die Unternehmen Unterstützung: Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier bietet individuelle Beratungsgespräche an.

BeratungstermineTermine für Beratungstage und weitere Informationsveranstaltung
Die Zukunftsagentur steht an folgenden Beratungstagen für individuelle Fragen zur Verfügung: 19. und 21. Juli sowie 22.; 24. und 31. August, oder auf Anfrage.
Alle Interessenten werden gebeten, sich frühzeitig mit Terminwünschen unter unternehmen-revier@rheinisches-revier.de zu melden.
Zudem findet am 13. Juli von 10 bis 11 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung statt
Um Anmeldung unter unternehmen-revier@rheinisches-revier.de wird bis zum 11. Juli gebeten.

Auf dem Weg zur erfolgreichen Projektförderung sind zwei Stufen zu durchlaufen: In der ersten Stufe reichen Sie eine Skizze Ihres Projekts ein. Damit Sie von Anfang an alles richtig machen, berät die Zukunftsagentur Rheinisches Revier Sie gern. Zu beachten ist, dass zur Teilnahme am Wettbewerb vor Ihrer Einreichung ein Beratungsgespräch verpflichtend ist. Die Jury wählt anhand der Qualitätskriterien aus der Richtlinie aus den eingereichten Projektskizzen diejenigen aus, die eine Förderempfehlung erhalten.

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Voraussetzungen für eine Förderung:

Projekte ...

  • ... befassen sich mit umsetzungsreifen Ideen für den Strukturwandel und deren Umsetzung.
  • ... tragen zur Sicherung und dem Ausbau der industriellen Kerne im Revier bei. 􀀛 tragen zur Fachkräfteentwicklung bei. 􀀛 nutzen Zukunftschancen, etwa im Bereich Industrie und Handel 4.0, bei der Digitalisierung oder der Bioökonomie.
  • ... setzen Impulse für eine Modernisierung des Reviers.
  • ... haben Modellcharakter und sind auf andere Reviere übertragbar.
  • ... sind keine Machbarkeitsstudien oder Konzepterstellungen.
  • ... besitzen einen unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen.
  • ... dürfen im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren, ausgehend vom Zeitpunkt der Bewilligung, einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie keine „De-minimis“- Beihilfen im Gesamtumfang von mehr als 200.000 Euro (im Fall von Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro) erhalten haben (siehe Art. 3.4, De-minimis Verordnung).

Kontakt zum Bundesmodellvorhaben:
"Unternehmen Revier": Philipp Koerfer / Projektmanager
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
02461 / 7039638
E-Mail: philipp.koerfer@rheinisches-revier.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

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Text: / handwerksblatt.de

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