FDP will Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung gesetzlich festschreiben
Die nordrhein-westfälische Landtagsfraktion der FDP will Ansehen von Auszubildenden und beruflich Qualifizierten steigern und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung in der Landesverfassung verankern.
Menschen mit unterschiedlichen Talenten und Startvoraussetzungen, brauchen unterschiedliche Aus- und Fortbildungswege. Davon die NRW-Landtagsfraktion der FDP überzeugt. "Es ist die große Stärke des deutschen Systems der dualen Berufsausbildung, dass sowohl beruflich Qualifizierte als auch Hochschulabsolventen gute Verdienst- und Aufstiegschancen haben." Verglichen mit der akademischen Bildung habe die Berufsbildung aber in den letzten Jahrzehnten deutlich an Attraktivität verloren.
Immer weniger neue Ausbildungsverträge
"Im Jahr 2020 haben erstmals mehr junge Menschen ein Studium begonnen als eine Berufsausbildung. 1992 haben noch doppelt so viele junge Menschen eine Ausbildung aufgenommen. Die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge geht sogar absolut zurück. Inzwischen fehlen in der Privatwirtschaft und auch im öffentlichen Dienst Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Krankenpflegerinnen und -pfleger oder Mechanikerinnen und Mechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik."
Gleichwertigkeit gesetzlich verankern
Deswegen greift die Fraktion jetzt eine Forderung des Handwerks auf und setzt sich dafür ein, die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung in der NRW-Landesverfassung festzuschreiben, um die Attraktivität und das gesellschaftliche Ansehen von Azubis und beruflich Qualifizierten wieder zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. In den kommenden Monaten will die Fraktion weitere Vorschläge machen, wie Nachteile für Azubis und beruflich Qualifizierte beseitigt werden können.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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