Negative Folgen drohten besonders den Lebensmittelhandwerken wie Bäcker und Metzger, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten, so der ZDH.

Negative Folgen drohten besonders den Lebensmittelhandwerken wie Bäcker und Metzger, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten, so der ZDH. (Foto: © Olena Kachmar/123RF.com)

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EU-Verpackungsrecht: ZDH fordert handwerksfreundliche Lösung

Handwerkspolitik

Anlässlich der jetzt laufenden Verhandlungen zur geplanten EU-Verpackungsverordnung fordert das Handwerk, die Regelungen für KMU nicht zu streng zu gestalten.

Aktuell laufen Verhandlungen zum europäischen Verpackungsrecht. Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament beraten dabei zur geplanten EU-Verpackungsverordnung. "Wir unterstützen den Standpunkt der EU-Parlamentarier zum EU-Verpackungsrecht", sagt Holger Schwannecke. Er sehe "geeignete Erleichterungen für kleine und mittlere Handwerksbetriebe" vor, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Lebensmittelhandwerke nicht benachteiligen

Holger Schwannecke Foto: © ZDH/Henning SchachtHolger Schwannecke Foto: © ZDH/Henning Schacht

Die Position des Rats sei dagegen strenger: "Die Ministerinnen und Minister wollen dokumentations- und nachweispflichtige Quoten für den Take-away-Bereich und bei Transportverpackungen aufrechterhalten und sogar verschärfen. Auch die Möglichkeit, flexibel diejenige Lösung mit dem jeweils besten ökologischen Fußabdruck zu wählen, soll entfallen", erklärt Schwannecke. Negative Folgen hätte das besonders für die Lebensmittelhandwerke wie Bäcker und Metzger, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten.

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Einheitliche Marktbedingungen schaffen

"Es geht zudem an der Realität vorbei: Mal ist es der Einwegbecher, ein anderes Mal weist der Mehrwegbecher die günstigere Ökobilanz aus. Die Verordnung soll einheitliche Marktbedingungen in der gesamten EU schaffen." Aus Sicht des Handwerks sei dieses Ziel mit den Vorschlägen des Rats nicht zu erreichen. Denn gleich mehrfach sollen die Mitgliedstaaten über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen dürfen, etwa bei der Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Behältern. Auch soll es erlaubt sein, Kennzeichnungspflichten zu verschärfen und Zertifizierungspflichten einzuführen.

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Text: / handwerksblatt.de

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