Der Koalitionsausschuss will Energienutzern mit zehn Maßnahmen helfen.

Der Koalitionsausschuss will Energienutzern mit zehn Maßnahmen helfen. (Foto: © Neirfy/123RF.com)

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Energiepreise: Koalitionsausschuss beschließt zehn Entlastungsschritte

Die heftig steigenden Energiepreise belasten sowohl die Wirtschaft als auch private Verbraucher. Um sie zu entlasten, hat der Koalitionsausschuss einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen.

Derzeit steigen die Energiepreise stark an. Der Koalitionsausschuss hat deswegen jetzt ein Maßnahmenpakt auf den Weg gebracht, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Der Ausschuss hat sich auf zehn Entlastungsschritte geeinigt:

1. EEG-Umlage fällt weg

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll schon Anfang Juli dieses Jahres entfallen. Der Koalitionsausschuss rechnet damit, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 Cent pro Kilowattstunde in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die an die EEG-Umlage gekoppelten Ausnahmenund die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln sollen zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst werden.

2. Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht

Arbeitnehmer sollen von der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro profitieren. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres.

3. Grundfreibetrag wird erhöht

Zusätzlich soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werde. Auch hier gilt der neue Freibetrag rückwirkend ab dem 1. Januar.

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4. Fernpendlerpauschale wird angehoben

Mit Blick auf die ebenfalls gestiegenen Preise für Mobilität wird die Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer und der Mobilitätsprämie vorgezogen. Der ursprünglich geplante Stichtag war der 1. Januar 2024. Die Pauschale beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Geplant ist eine Neuordnung der Pendlerpauschale noch in dieser Legislaturperiode. Dabei sollen die ökologisch-sozialen Belange der Mobilität besser berücksichtigt werden.

5. Coronazuschuss wird eingeführt

Bezieher von existenzsichernden Leistungen sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Davon profitieren sollen besonders diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.

6. Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Für von Armut betroffene Kinder ist ein Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat vorgesehen. Er soll zum 1. Juli eingeführt werden. Er soll bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.

7. Erhöhung des Mindestlohns

Ab Oktober soll der neue Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gelten und dafür sorgen, dass das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer steigt.

8. Corona-Hilfe-Paket

Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthält:

  • Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden),
  • Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),
  • Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr,
  • Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),
  • Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben) und
  • Verlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert).

9. Kurzarbeitergeld wird verlängert

Die Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld gelten drei weitere Monate bis zum 30. Juni dieses Jahres (Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).

10. Heizkostenzuschuss

Der bereits beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen soll schnell vom Bundestag verabschiedet werden. Empfänger von Wohngeld erhalten 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im BafögBezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn üblicherweise die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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Text: / handwerksblatt.de

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