Corona-Krise: 750 Milliarden Euro für die Wirtschaft
Die Bundesregierung hat ein riesiges, 750 Milliarden Euro schweres Hilfspaket für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Das Kabinett hat dazu eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro beschlossen.
Die Bundesregierung hat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Sie will damit einen Rettungsschirm sowohl für Unternehmen und Selbstständige als auch für Beschäftigte spannen. Zur Finanzierung soll der Bund neue Kredite in Höhe von etwa 156 Milliarden Euro aufnehmen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Nachtragshaushalt beschlossen. Insgesamt sollen laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) 750 Milliarden Euro in das Paket fließen.
Für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler stellt der Bund 50 Milliarden Euro bereit. Einmalig für drei Monate werden Zuschüsse zu den Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro,
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Außerdem sollen Selbstständige einen leichteren Zugang zur Grundsicherung erhalten, um ihren Lebensunterhalt und Unterkunft zu sichern. Die Leistungen sollen dabei schnell fließen, die Vermögensprüfung wird dazu für sechs Monate ausgesetzt.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Realwirtschaft
Hilfsmaßnahmen für die Realwirtschaft sollen Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze schützen. Hierzu gründet der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich besonders an große Unternehmen richtet. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Fonds erhält:
- 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen,
- 400 Milliarden Euro für Bürgschaften,
- mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
Die KfW legt ein Milliarden-Hilfsprogramm auf, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf Bürgschaften zurückgreifen.
Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Zudem gelten erleichterte Regeln für den Zugang zu Kurzarbeitergeld. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gewähren die Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden. Steuervorauszahlungen können angepasst werden. Es wird solange keine Vollstreckungsmaßnahmen geben.
Verdienstausfälle ausgleichen
Weitere Maßnahmen betreffen die Gesundheitsversorgung (Geld für Schutzausrüstung und die Entwicklung eines Impfstoffs, Pandemiebekämpfung, Schutzschirm für Krankenhäuser). Hilfe gibt es für Familien, die Verdienstausfälle wegen Kindesbetreuung in Kauf nehmen müssen. Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.
Schließlich sollen Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Coronakrise ihre Miete nicht zahlen können. Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben